"Recht auf L\u00FCge"@de . . "Das Recht auf L\u00FCge oder Recht zur L\u00FCge bezeichnet im Zivilrecht die M\u00F6glichkeit einer Vertragspartei, bei Vertragsverhandlungen auf unzul\u00E4ssige Fragen der anderen Partei nicht mit der Wahrheit zu antworten."@de . . . . . . "156129978"^^ . "Das Recht auf L\u00FCge oder Recht zur L\u00FCge bezeichnet im Zivilrecht die M\u00F6glichkeit einer Vertragspartei, bei Vertragsverhandlungen auf unzul\u00E4ssige Fragen der anderen Partei nicht mit der Wahrheit zu antworten."@de . . "2824238"^^ .