"101731"^^ . . . . . . "Eine Radverkehrsanlage ist vorrangig oder ausschlie\u00DFlich f\u00FCr die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen. Radverkehrsanlage ist ein Oberbegriff f\u00FCr Unterschiedliches: Sie kann baulich hergestellt sein (z. B. ein Radweg, in der Schweiz Veloweg), durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsfl\u00E4chen abgegrenzt sein (Radfahr- und Schutzstreifen, in der Schweiz zusammen:Velostreifen) oder durch verkehrsregelnde Ma\u00DFnahmen eingerichtet werden (z. B. eine Fahrradstra\u00DFe). Im engeren Sinne bezieht sich das Wort auf Anlagen f\u00FCr den flie\u00DFenden Radverkehr, wie beispielsweise Radwege mit oder ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, aufgeweitete Radaufstellstreifen; im weiteren Sinne k\u00F6nnen auch Fahrradabstellanlagen mitgemeint sein."@de . . . . "Eine Radverkehrsanlage ist vorrangig oder ausschlie\u00DFlich f\u00FCr die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen. Radverkehrsanlage ist ein Oberbegriff f\u00FCr Unterschiedliches: Sie kann baulich hergestellt sein (z. B. ein Radweg, in der Schweiz Veloweg), durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsfl\u00E4chen abgegrenzt sein (Radfahr- und Schutzstreifen, in der Schweiz zusammen:Velostreifen) oder durch verkehrsregelnde Ma\u00DFnahmen eingerichtet werden (z. B. eine Fahrradstra\u00DFe). Im engeren Sinne bezieht sich das Wort auf Anlagen f\u00FCr den flie\u00DFenden Radverkehr, wie beispielsweise Radwege mit oder ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, aufgeweitete Radaufstellstreifen; im weiteren Sinne k\u00F6nnen auch Fahrradabstellanlagen mitgemeint sein."@de . "158608691"^^ . . . . "Wer ein Fahrzeug f\u00FChrt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen f\u00FCr den Radverkehr nur bei Bedarf \u00FCberfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gef\u00E4hrdet werden."^^ . . . . . . . . "Anlage 3 Lfd.Nr. 22 StVO"^^ . . . . "Radverkehrsanlage"@de . . . .