. . . . . "2752390"^^ . "152892318"^^ . . . . . . . . . "Quo primum"@de . . . "Nach ihren lateinischen Anfangsworten Quo primum wird eine P\u00E4pstliche Bulle bzw. Apostolische Konstitution Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 zitiert, in der dieser das von ihm im Auftrag des Trienter Konzils herausgegebene Missale Romanum als f\u00FCr alle Kirchen des R\u00F6mischen Ritus verbindliches Messbuch in Kraft setzte. Sie entspricht im Wesentlichen der Bulle Quod a Nobis vom 9. Juli 1568 bez\u00FCglich des R\u00F6mischen Breviers. Anstelle der neuen B\u00FCcher durften aber weiterhin auch die liturgischen B\u00FCcher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt \u00E4lter als 200 Jahre waren, n\u00E4mlich bestimmte Di\u00F6zesan- und Ordensliturgien."@de . . . . "Nach ihren lateinischen Anfangsworten Quo primum wird eine P\u00E4pstliche Bulle bzw. Apostolische Konstitution Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 zitiert, in der dieser das von ihm im Auftrag des Trienter Konzils herausgegebene Missale Romanum als f\u00FCr alle Kirchen des R\u00F6mischen Ritus verbindliches Messbuch in Kraft setzte. Sie entspricht im Wesentlichen der Bulle Quod a Nobis vom 9. Juli 1568 bez\u00FCglich des R\u00F6mischen Breviers. Anstelle der neuen B\u00FCcher durften aber weiterhin auch die liturgischen B\u00FCcher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt \u00E4lter als 200 Jahre waren, n\u00E4mlich bestimmte Di\u00F6zesan- und Ordensliturgien."@de .