. . . . . . . . . . . "4201710-5" . "151587357"^^ . . "Quellensteuer"@de . "Als Quellensteuer wird eine (Ertrags-)Steuer auf Eink\u00FCnfte bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsverg\u00FCtungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gl\u00E4ubiger der Verg\u00FCtung) an das zust\u00E4ndige Finanzamt abgef\u00FChrt wird.Sie ist entweder konzipiert als Vorauszahlung auf die entsprechende Ertragsteuer oder aber als Abgeltungsteuer ausgestaltet. Beispiele:"@de . "s"^^ . . "671535"^^ . . . "Als Quellensteuer wird eine (Ertrags-)Steuer auf Eink\u00FCnfte bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsverg\u00FCtungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gl\u00E4ubiger der Verg\u00FCtung) an das zust\u00E4ndige Finanzamt abgef\u00FChrt wird.Sie ist entweder konzipiert als Vorauszahlung auf die entsprechende Ertragsteuer oder aber als Abgeltungsteuer ausgestaltet. Sollte die Quellensteuer als Abgeltungsteuer ausgestaltet worden sein, kann dies zu einer Verfahrensvereinfachung f\u00FChren, insbesondere wenn sich ausl\u00E4ndische Verg\u00FCtungsgl\u00E4ubiger nicht im Land, in dem die Steuer festzusetzen ist, steuerlich registrieren lassen m\u00FCssen.Quellensteuern dienen auch zur Sicherstellung der Steuereinnahmen des Staates, da bereits von dem (liquiden) Schuldner der Verg\u00FCtung, der nun f\u00FCr die Abf\u00FChrung an das Finanzamt haftet, eine Erhebung durchgef\u00FChrt wird. Beispiele: \n* Deutschland: Bauabzugsteuer, Lohnsteuer (Deutschland), Kapitalertragsteuer (Deutschland), Zinsabschlagssteuer; siehe auch Quellensteuer (Deutschland) \n* \u00D6sterreich: Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer \n* Schweiz: Kapitalertragsteuer, siehe Quellensteuer (Schweiz) \n* EU sowie einige andere Staaten: Europ\u00E4ische Zinssteuer (EU-Quellensteuer)Normdaten (Sachbegriff): GND: 4201710-5"@de .