. "117778462"^^ . "Quasisplitting"@de . . . . . "252445"^^ . . "Unter Quasisplitting versteht man im deutschen Familienrecht eine besondere Form des Versorgungsausgleichs. Wird die Ehe geschieden, sind die Unterschiede in der Altersversorgung der Ehegatten auszugleichen, sofern der Versorgungsausgleich nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen ist. Jedem Ehegatten steht die H\u00E4lfte der w\u00E4hrend der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsanwartschaften zu, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese w\u00E4hrend der Ehe auf der gemeinsamen Leistung beider Ehegatten beruhen. Dieser Gedanke ist auch Grundlage des Zugewinnausgleichs, bei dem das hinzuerworbene Verm\u00F6gen im Falle der Scheidung geteilt wird. Die Anwartschaften werden jedoch dann nicht tats\u00E4chlich geteilt (Splitting, von engl. to split: teilen), wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte Anwartschaften als Beamter erworben hat, da die Versorgung der Beamten von der Rentenversicherung getrennt ist. Aus diesem Grund ist eine einfache \u00DCbertragung nicht m\u00F6glich. In diesem Fall begr\u00FCndet das Familiengericht Rentenanwartschaften in H\u00F6he der H\u00E4lfte der Differenz in der gesetzlichen Rentenversicherung neu, \u00A7 1587 b Abs. 2 BGB. Dadurch wird der Berechtigte genauso gestellt, als h\u00E4tte ein Splitting stattgefunden (lat. quasi: wie). Das Quasisplitting wird daher auch fiktive Nachversicherung genannt, da der Berechtigte so steht, als w\u00E4re er f\u00FCr die Zeit der Ehe versichert gewesen."@de . "Unter Quasisplitting versteht man im deutschen Familienrecht eine besondere Form des Versorgungsausgleichs. Wird die Ehe geschieden, sind die Unterschiede in der Altersversorgung der Ehegatten auszugleichen, sofern der Versorgungsausgleich nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen ist. Das Quasisplitting wird daher auch fiktive Nachversicherung genannt, da der Berechtigte so steht, als w\u00E4re er f\u00FCr die Zeit der Ehe versichert gewesen."@de .