"Erich Theodor Garlichs"^^ . . . . . . . "Darmstadt"^^ . . . . . "2011"^^ . . "Prozess (Recht)"@de . "110236"^^ . . "975"^^ . "Konstanz"^^ . "Stephan Meder, Christoph Sorge"^^ . "4047577-3" . . . . . . "Hartung-Gorre" . "1996"^^ . "Prozess hei\u00DFt das streitige Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine verbindliche Entscheidung (ein Gerichtsurteil oder einen Gerichtsbeschluss) zu kl\u00E4ren. Unter einem Strafprozess wird ein rechtlich geordneter, von Lage zu Lage sich entwickelnder Vorgang zur Gewinnung einer richterlichen Entscheidung \u00FCber ein materielles Rechtsverh\u00E4ltnis verstanden. Der Begriff \u201Estreitiges\u201C Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu \u201Enichtstreitigen\u201C Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgef\u00FChrt werden; zu den letzteren z\u00E4hlen z. B. Verfahren, die die Eintragung von grundst\u00FCcksbezogenen Rechten in das Grundbuch betreffen. Sie z\u00E4hlen zum Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, f\u00FCr den ein eigenes Verfahrensrecht gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht.\u201EGerichtsverfahren\u201C ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als \u201EProzess\u201C. Die verschiedenen Gerichtszweige haben jeweils ihre eigenen Prozessordnungen."@de . "Passivprozesse des Testamentsvollstreckers"@de . . "Proze\u00DF"@de . "10"^^ . "WBG" . "158891213"^^ . "s"^^ . "Prozess hei\u00DFt das streitige Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine verbindliche Entscheidung (ein Gerichtsurteil oder einen Gerichtsbeschluss) zu kl\u00E4ren. Unter einem Strafprozess wird ein rechtlich geordneter, von Lage zu Lage sich entwickelnder Vorgang zur Gewinnung einer richterlichen Entscheidung \u00FCber ein materielles Rechtsverh\u00E4ltnis verstanden. Die verschiedenen Gerichtszweige haben jeweils ihre eigenen Prozessordnungen."@de . "GND: \u201EOhne HZ nur f\u00FCr das Gerichtsverfahren\u201C."^^ .