. . . . . . . . . "4047304-1" . . . . "Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich \u2013 nicht zwingend auch wirtschaftlich \u2013 gleichgestellten Rechtssubjekten (\u2192 nat\u00FCrliche Person, \u2192 juristische Person) regelt. Die Bezeichnungen B\u00FCrgerliches Recht bzw. Zivilrecht (Verdeutschungen des lat. Terminus ius civile) werden oft synonym zu Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben (n\u00E4mlich das Gebiet \u201EAllgemeines Privatrecht\u201C; s. u.). Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem \u00D6ffentlichen Recht (einschlie\u00DFlich des Strafrechts); zur genaueren Abgrenzung (siehe Abgrenzung zum Privatrecht). Das Privatrecht sieht \u2013 im Gegensatz zum \u00D6ffentlichen Recht \u2013 eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grunds\u00E4tzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten). Diese Freiheit kann allerdings durch eine Vielzahl von tats\u00E4chlichen Gegebenheiten eingeschr\u00E4nkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Sie ist jedoch, davon unabh\u00E4ngig, f\u00FCr das Privatrecht pr\u00E4gend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zul\u00E4sst. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag (siehe auch: Rechtsgesch\u00E4ft, Vertragsrecht). Das Privatrecht gliedert sich zuoberst in 1. \n* (auch Zivil-/B\u00FCrgerliches Recht) und 2. \n* (oder Sonstiges Privatrecht). F\u00FCr weitere Unterteilungen siehe die entsprechenden Abs\u00E4tze und Grafiken unten. W\u00E4hrend im B\u00FCrgerlichen Recht die grundlegenden Regeln \u00FCber die Personen, die Sachen und die Schuldverh\u00E4ltnisse (in der Schweiz: Obligationen) festgelegt sind, wird das Sonderprivatrecht \u2013 das gelegentlich auch mit dem Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst wird \u2013 ausf\u00FChrlich geregelt besonders durch das Handelsrecht, das Arbeitsrecht, das Mietrecht und andere \u2013 sehr detaillierte \u2013 Rechtsgebiete."@de . "158078098"^^ . . "Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich \u2013 nicht zwingend auch wirtschaftlich \u2013 gleichgestellten Rechtssubjekten (\u2192 nat\u00FCrliche Person, \u2192 juristische Person) regelt. Die Bezeichnungen B\u00FCrgerliches Recht bzw. Zivilrecht (Verdeutschungen des lat. Terminus ius civile) werden oft synonym zu Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben (n\u00E4mlich das Gebiet \u201EAllgemeines Privatrecht\u201C; s. u.). Das Privatrecht gliedert sich zuoberst in 1. \n* (auch Zivil-/B\u00FCrgerliches Recht) und 2. \n* (oder Sonstiges Privatrecht)."@de . . . . . . . . "4076"^^ . "458643742" . . "s"^^ . . "Privatrecht"@de . .