. . . "1213907"^^ . . . "Das Postgeheimnis in Deutschland ist ein grundrechtlich durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz gesch\u00FCtztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch \u00A7 206 StGB sanktioniert. Nach der Legaldefinition der \u00A7 39 Abs. 1 Postgesetz und \u00A7 206 Abs. 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die n\u00E4heren Umst\u00E4nde des Postverkehrs bestimmter (nat\u00FCrlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist: W\u00E4hrend das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empf\u00E4nger sch\u00FCtzt, umfasst das Postgeheimnis alle von Postunternehmen \u00FCbermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der"@de . . . "Das Postgeheimnis in Deutschland ist ein grundrechtlich durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz gesch\u00FCtztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch \u00A7 206 StGB sanktioniert. Nach der Legaldefinition der \u00A7 39 Abs. 1 Postgesetz und \u00A7 206 Abs. 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die n\u00E4heren Umst\u00E4nde des Postverkehrs bestimmter (nat\u00FCrlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist: W\u00E4hrend das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empf\u00E4nger sch\u00FCtzt, umfasst das Postgeheimnis alle von Postunternehmen \u00FCbermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empf\u00E4nger.Ebenfalls abzugrenzen ist das Postgeheimnis vom Fernmeldegeheimnis, welches die Individualkommunikation mittels unk\u00F6rperlicher Signale sch\u00FCtzt."@de . "155276799"^^ . "Postgeheimnis"@de . . . . .