Politische Gemeinde
Als unterste Stufe im dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau der Schweiz (Bund – Kantone – Gemeinde) gelten die mit einem übergeordneten Begriff als politische Gemeinde bezeichneten Gemeinwesen. In den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri und Zug wird sie als Einwohnergemeinde, im Kanton Glarus als Ortsgemeinde (bis Ende 2010), im Kanton Wallis als Munizipalgemeinde bezeichnet. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die politische Gemeinde Bezirk genannt.
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Als unterste Stufe im dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau der Schweiz (Bund – Kantone – Gemeinde) gelten die mit einem übergeordneten Begriff als politische Gemeinde bezeichneten Gemeinwesen. In den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri und Zug wird sie als Einwohnergemeinde, im Kanton Glarus als Ortsgemeinde (bis Ende 2010), im Kanton Wallis als Munizipalgemeinde bezeichnet. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die politische Gemeinde Bezirk genannt. Die politischen Gemeinden der Schweiz sind seit dem Mittelalter historisch gewachsene Gebilde unterschiedlicher Fläche und Bevölkerungszahl. Auch die sich als Stadt bezeichnenden Orte haben als Gebietskörperschaften diese Rechtsform. Eine Stadt ist immer auch eine politische Gemeinde.