. . . . . "Plebiszit"@de . . . . . . . . . "Ein Plebiszit (von lateinisch plebiscitum \u201AVolksbeschluss\u2018, von plebs (Genitiv plebis) \u201Aeinfaches Volk\u2018 und scitum \u201ABeschluss\u2018) ist eine Abstimmung des Wahlvolkes \u00FCber eine Sachfrage. In einer repr\u00E4sentativen Demokratie erg\u00E4nzen Plebiszite (auch plebiszit\u00E4re Elemente genannt) die Wahlen. Der Ausdruck Plebiszit umfasst jegliche Formen der Sachabstimmung, unabh\u00E4ngig davon, \n* wer diese initiiert hat (Bev\u00F6lkerung, Parlament, Regierung), \n* ob sie verbindlich oder lediglich empfehlend ist, \n* worauf sich die Abstimmung bezieht (Verfassung, Gesetz oder Verwaltungsakt), \n* oder auf welcher politischen Ebene (Kommune, Bundesstaat, Gesamtstaat, Supranational) sie stattfindet. Das Plebiszit ist damit ein Oberbegriff, der alle Formen von Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Referenden, B\u00FCrgerentscheiden, Volksbefragungen und vergleichbaren Instrumenten mehr umfasst. Auch Volksinitiativen, (Antr\u00E4ge auf ein) Volksbegehren und B\u00FCrgerbegehren k\u00F6nnen zu den plebiszit\u00E4ren Elementen gez\u00E4hlt werden. Sofern ein Plebiszit in verbindlicher Form den Beschluss eines Gesetzes oder Verfassungsartikels bewirkt, ist es Teil der Volksgesetzgebung eines Staates. Die Verfassung der meisten repr\u00E4sentativen Demokratien enth\u00E4lt plebiszit\u00E4re Elemente. Die Auspr\u00E4gung und Bedeutsamkeit f\u00FCr das jeweilige Staatswesen variiert dabei allerdings enorm. W\u00E4hrend in der Schweiz Volksabstimmungen einen wesentlichen Bestandteil des Staatswesens bilden, spielen sie in anderen Staaten keine besondere Rolle im politischen Alltag. Auch das V\u00F6lkerrecht kennt Plebiszite. Dort kommen sie zumeist als Referenden \u00FCber die territoriale Zugeh\u00F6rigkeit eines bestimmten Gebietes zum Tragen."@de . . . . . "Ein Plebiszit (von lateinisch plebiscitum \u201AVolksbeschluss\u2018, von plebs (Genitiv plebis) \u201Aeinfaches Volk\u2018 und scitum \u201ABeschluss\u2018) ist eine Abstimmung des Wahlvolkes \u00FCber eine Sachfrage. In einer repr\u00E4sentativen Demokratie erg\u00E4nzen Plebiszite (auch plebiszit\u00E4re Elemente genannt) die Wahlen. Der Ausdruck Plebiszit umfasst jegliche Formen der Sachabstimmung, unabh\u00E4ngig davon, Auch das V\u00F6lkerrecht kennt Plebiszite. Dort kommen sie zumeist als Referenden \u00FCber die territoriale Zugeh\u00F6rigkeit eines bestimmten Gebietes zum Tragen."@de . . . "31319"^^ . "158449354"^^ . .