"s"^^ . "Ein Pflichtexemplar ist ein Exemplar einer Ver\u00F6ffentlichung, das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen \u00F6ffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem Verleger (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte Bibliotheken des Landes oder Region, in dem es verlegt wurde, abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht entstand w\u00E4hrend der Fr\u00FChen Neuzeit in Europa und ist heute international weit verbreitet. Die Abgabe erfolgt bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich. Zweck des Pflichtexemplarrechtes ist heute vorrangig die m\u00F6glichst vollst\u00E4ndige Archivierung aller Ver\u00F6ffentlichungen eines Landes als Zeugnis des kulturellen Schaffens, ihre bibliografische Dokumentation und die Zug\u00E4nglichmachung f\u00FCr die Allgemeinheit. Die Bibliotheken sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, Pflichtexemplare auf unbegrenzte Zeit aufzubewahren und eine Nationalbibliographie zu erstellen."@de . . . . . "41574"^^ . . . . . "Ein Pflichtexemplar ist ein Exemplar einer Ver\u00F6ffentlichung, das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen \u00F6ffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem Verleger (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte Bibliotheken des Landes oder Region, in dem es verlegt wurde, abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht entstand w\u00E4hrend der Fr\u00FChen Neuzeit in Europa und ist heute international weit verbreitet."@de . . "149952483"^^ . "4219581-0" . . . . . . . . . "Pflichtexemplar"@de . . . . . . . . .