. "Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebed\u00FCrftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenst\u00E4ndiger Zweig der Sozialversicherung eingef\u00FChrt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch f\u00FCr privat Krankenversicherte. Versicherungspflichtig ist jede Person, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung ist. Die Pflegepflichtversicherung bildet \u2013 neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung \u2013 den j\u00FCngsten eigenst\u00E4ndigen Zweig der Sozialversicherungen und somit deren \u201Ef\u00FCnfte S\u00E4ule\u201C. Jede Krankenkasse und jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihren Versicherten auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, versichern gesetzlich Krankenversicherte das Pflegerisiko bei einer gesetzlichen Pflegekasse, w\u00E4hrend privat Krankenversicherte verpflichtet sind, das Pflegerisiko bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden nach \u201EStufen der Pflegebed\u00FCrftigkeit\u201C gew\u00E4hrt. Bei professioneller ambulanter oder (teil-)station\u00E4rer Pflege werden die Kosten bis zu bestimmten H\u00F6chstbetr\u00E4gen \u00FCbernommen (inkl. Pflegehilfsmitteln, das Wohnumfeld verbessernder Ma\u00DFnahmen sowie Leistungen ehrenamtlich Pflegender (Pflegegeld)). Die Pflegepflichtversicherung ist damit keine Vollversicherung. Um eine vollst\u00E4ndige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung notwendig. Bei Bed\u00FCrftigkeit besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege als bedarfsorientierte erg\u00E4nzende Sozialleistung."@de . . . . "Pflegeversicherung (Deutschland)"@de . . "158493344"^^ . . "1471109"^^ . "7"^^ . . "2015-02-02"^^ . "Deutscher \u00C4rzte-Verlag" . . . . . "A-2094 / B-1751 / C-1683" . . . . "Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebed\u00FCrftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenst\u00E4ndiger Zweig der Sozialversicherung eingef\u00FChrt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch f\u00FCr privat Krankenversicherte."@de . "2004"^^ . . "23"^^ . "Pflegeversicherung: Rezepte zur Genesung"@de . . . "30"^^ . . "Karlheinz Bayer"^^ . . "101"^^ .