. . "Pfleger (Mittelalter)"@de . "Ein Pfleger war im Mittelalter eine Art Burggraf oder Vogt, der f\u00FCr Verwaltung und Verteidigung einer Burg oder eines Klosters verantwortlich war. In Bayern gab es auch die Bezeichnung \u201EPflegskommiss\u00E4r\u201C, der ggf. einen Pfleger vertrat (im Sinne von \u201Ekommissarischer Pfleger\u201C). Dabei rekrutierten sich die Pfleger oft aus dem niederen Landadel (Lehnstr\u00E4ger). Teilweise gab es auch Pfleger, die aus dem Bauernstand in das Beamtentum aufgestiegen waren."@de . . . . . "146061875"^^ . "Ein Pfleger war im Mittelalter eine Art Burggraf oder Vogt, der f\u00FCr Verwaltung und Verteidigung einer Burg oder eines Klosters verantwortlich war. In Bayern gab es auch die Bezeichnung \u201EPflegskommiss\u00E4r\u201C, der ggf. einen Pfleger vertrat (im Sinne von \u201Ekommissarischer Pfleger\u201C). Im Sp\u00E4tmittelalter entwickelte sich der Pfleger hin zu einem Amtstr\u00E4ger mit administrativen und juristischen Aufgaben. Im Alten Reich, d. h. im Heiligen R\u00F6mischen Reich Deutscher Nation bis zu seiner Aufl\u00F6sung im Jahre 1806, bildete ein Kirchspiel oder eine Hauptmannschaft die unterste Verwaltungsebene. Im Rheinland waren gr\u00F6\u00DFere Kirchspiele manchmal noch in Honnschaften unterteilt. Mehrere Kirchspiele waren jeweils zu einem Pflegamt, im Rheinland Pflege, vereinigt. An seiner Spitze stand in der Regel ein Pfleger oder ein Pflegsverwalter, der sich als Verwaltungs- und Aufsichtsbeamter um die \u00F6ffentliche Ordnung und Sicherheit k\u00FCmmerte und Vertr\u00E4ge protokollierte. Dabei rekrutierten sich die Pfleger oft aus dem niederen Landadel (Lehnstr\u00E4ger). Teilweise gab es auch Pfleger, die aus dem Bauernstand in das Beamtentum aufgestiegen waren. Fr\u00FCher \u00FCbte der Landesherr die Funktionen der Legislative aus (er ordnete an); in seinem Auftrag verk\u00F6rperte der Pfleger die beiden anderen Funktionen in einem Landesteil z. B. von der Gr\u00F6\u00DFe eines heutigen Landkreises. Der Pfleger \u00FCbte damit die \u00C4mter eines heutigen Landrates und eines Amtsrichters in Personalunion aus (in \u00D6sterreich-Ungarn gab es das bis 1918). Pfleger war die Bezeichnung des Leiters eines \u201EAmtes\u201C in der Verwaltungshierarchie des Deutschen Ordens. Das Ordensgebiet war in Komtureien eingeteilt, diese wiederum bestanden aus \u00C4mtern. Der Pfleger war grunds\u00E4tzlich ein Ordensritter und der h\u00F6chste Verwaltungsbeamte des Amtes. Am zentralen Ort des Amtes gab es immer eine Ordensburg, auf der der Pfleger seinen Amtssitz hatte. Die Funktion des r\u00F6mischen \u201EStatthalters\u201C Publius Sulpicius Quirinius in der Provinz Syria \u00FCbersetzte Martin Luther mit \u201ELandpfleger\u201C (\u201E.... es geschah aber zu der Zeit des Kaisers Augustus, .... da Cyrenius Landpfleger in Syrien war ....\u201C).Offenbar konnte er zu seiner Zeit davon ausgehen, dass jedem gel\u00E4ufig war, welche Funktionen ein Landpfleger hatte."@de . . . . . . . "319683"^^ .