"Ein Pfarrverwaltungsrat, je nach Bundesland/Bistum auch Kirchenvorstand, Kirchenausschuss oder Kirchenverwaltung genannt, ist zust\u00E4ndig f\u00FCr Verm\u00F6gen, Geb\u00E4ude, Grundst\u00FCcke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das h\u00F6chste Gremium einer Pfarrei in Verm\u00F6gensangelegenheiten. F\u00FCr den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zust\u00E4ndig. Zu den Aufgaben des Pfarrverwaltungsrates z\u00E4hlen die Genehmigung des j\u00E4hrlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zust\u00E4ndigkeitsbereich geh\u00F6rt auch die Verantwortung f\u00FCr Geb\u00E4ude und Personal, beispielsweise das Personal der zur Pfarrgemeinde geh\u00F6renden Kinderg\u00E4rten. Der Rat wird auf sechs bzw. acht Jahre direkt oder vom Pfarrgemeinderat gew\u00E4hlt. In manchen Pfarrgemeinden ist es zudem \u00FCblich, alle drei bzw. vier Jahre jeweils die H\u00E4lfte des Gremiums neu zu w\u00E4hlen.Der Pfarrer, oder Pfarradministrator, ist der Vorsitzende des Pfarrverwaltungsrates, wobei es ihm vorbehalten ist, den Vorsitz des Rates abzugeben. In solch einem Falle wird der neue Vorsitzende aus dem Kirchenvorstand heraus gew\u00E4hlt. Der Vorsitzende wird dann auf Bitte des Pfarrers vom zust\u00E4ndigen Bischof f\u00FCr die Legislaturperiode berufen. H\u00E4ufig unterst\u00FCtzt ein Kirchenpfleger den Pfarrer/Pfarradministrator bei dieser Aufgabe. Die beschriebenen Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bist\u00FCmern. So gibt es neben der achtj\u00E4hrigen Wahlperiode auch eine von sechs Jahren, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder in Bayern. Hier wird der Kirchenvorstand bzw. die Kirchenverwaltung nicht vom Pfarrgemeinderat, sondern ausschlie\u00DFlich von den Gemeindemitgliedern gew\u00E4hlt. Auf jeden Fall ist jedoch eine Abstimmung von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand geboten. In \u00D6sterreich und in der Di\u00F6zese Rottenburg-Stuttgart gibt es keinen Pfarrverwaltungsrat. Hier \u00FCbernimmt der Pfarrgemeinderat bzw. Kirchengemeinderat die Aufgaben des Pfarrverwaltungsrates."@de . . . "141010"^^ . "Pfarrverwaltungsrat"@de . . "139199111"^^ . . . . . "Ein Pfarrverwaltungsrat, je nach Bundesland/Bistum auch Kirchenvorstand, Kirchenausschuss oder Kirchenverwaltung genannt, ist zust\u00E4ndig f\u00FCr Verm\u00F6gen, Geb\u00E4ude, Grundst\u00FCcke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das h\u00F6chste Gremium einer Pfarrei in Verm\u00F6gensangelegenheiten. F\u00FCr den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zust\u00E4ndig. Auf jeden Fall ist jedoch eine Abstimmung von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand geboten."@de . . .