. . . . . . "157087569"^^ . "Der Personalausweis f\u00FCr B\u00FCrger der Deutschen Demokratischen Republik (Abk\u00FCrzung PA, bis in die 1970er Jahre: DPA = Deutscher Personalausweis) war das amtliche Ausweisdokument f\u00FCr DDR-B\u00FCrger. In Ost-Berlin wurde wegen des Vierm\u00E4chtestatus bis 1953 der \u201EBehelfsm\u00E4\u00DFige Personalausweis\u201C (wie in West-Berlin bis 1990) ausgegeben, danach der DDR-Personalausweis. Jeder B\u00FCrger der DDR war ab dem 14. Geburtstag im Besitz seines Personalausweises. Zur Antragstellung wurde die Geburtsurkunde ben\u00F6tigt. Bis zum 14. Lebensjahr konnten die Eltern einen Kinderausweis beantragen, mit dem in der Zeit des visafreien Verkehrs auch Reisen in die \u010CSSR und nach Polen m\u00F6glich waren. Der Ausweis hatte in seiner fr\u00FChen Version zwanzig Seiten in einem Plasteinband, die sp\u00E4tere Version besa\u00DF nur noch zw\u00F6lf Seiten in einem Einband aus Karton und hatte einen durchsichtigen Schutzumschlag. Neben den \u00FCblichen pers\u00F6nlichen Daten und einem Passbild enthielt der Personalausweis seit 1970 eine Personenkennzahl (PKZ), die auch bei Ausstellung eines neuen Personalausweises gleich blieb. Weiterhin wurden Kinder, \u00C4nderungen der Anschrift und des Familienstandes, G\u00FCltigkeits- und andere Vermerke eingetragen. Bei Grenz\u00FCbertritt erhielt man teilweise einen Stempel der jeweiligen Grenz\u00FCbergangsstelle. Bei h\u00E4ufigen Auslandsreisen wurde an die letzte Seite ein Faltpapier (offiziell \u201EEinkleber\u201C, umgangssprachlich \u201EZiehharmonika\u201C) geklebt, das neben Grenzstempeln auch andere Eintragungen wie einen Nachweis des Geldumtauschs enthalten konnte, die mit einem Auslandsaufenthalt zusammenhingen. Laut Gesetz stellte der Personalausweis das wichtigste Dokument des DDR-B\u00FCrgers dar. Dieser hatte ihn immer bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Ausweis war grunds\u00E4tzlich zun\u00E4chst zehn, sp\u00E4ter zwanzig Jahre g\u00FCltig, bei Jugendlichen bis zu einer zu gro\u00DFen Abweichung des Aussehens vom Passbild. Etwa ab 1978 hatten die Personalausweise Raum f\u00FCr bis zu drei Passbilder. W\u00E4hrend des Wehrdienstes musste der Personalausweis auf der f\u00FCr den Hauptwohnsitz zust\u00E4ndigen Meldestelle der Volkspolizei hinterlegt werden. Seine Funktion \u00FCbernahm dann der Wehrdienstausweis. Bei Verlust des Personalausweises konnte ein vorl\u00E4ufiger Personalausweis (PM 12) ausgestellt werden. Dar\u00FCber hinaus konnten zur st\u00E4rkeren Kontrolle verbunden mit einem Reiseverbot auch politisch Missliebige (z. B. aus der oppositionellen Jugendkultur oder Ausreiseantragsteller) und Haftentlassene mit Auflagen einen PM 12 bekommen. Nach der \u00D6ffnung der Berliner Mauer am 9. November 1989 erfolgten auch Visaeintr\u00E4ge: Einige Tage nach der Mauer\u00F6ffnung wurden schrittweise Grenzkontrollen wieder aufgenommen; Ausreisevisa wurden jedoch DDR-B\u00FCrgern ohne Formalit\u00E4ten und zum Teil von zus\u00E4tzlich eingerichteten Hilfsstellen bei der Deutschen Reichsbahn in Grenzn\u00E4he (z. B. Bahnhof Flughafen Berlin-Sch\u00F6nefeld) in den Personalausweis eingestempelt. Seit dem 1. Februar 1990 ben\u00F6tigten nach einem neuen Reisegesetz zwar Inhaber eines DDR-Reisepasses kein Ausreisevisum mehr, hingegen berechtigten Personalausweise nach wie vor nur mit Ausreisevisum zur Ausreise. W\u00E4hrend des Zeitraums zwischen der Mauer\u00F6ffnung und dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde der Personalausweis der DDR zudem f\u00FCr Eintr\u00E4ge der Auszahlungsstellen des Begr\u00FC\u00DFungsgeldes und schlie\u00DFlich im Zuge der W\u00E4hrungsunion f\u00FCr die Anbringung von Vermerken zur Kontenanmeldung genutzt. Der Personalausweis der DDR wurde von den meisten westlichen Staaten ab den 1970er Jahren auch ohne Visum als Ausweisdokument akzeptiert. Er behielt seine G\u00FCltigkeit auch noch in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31. Dezember 1995."@de . . . . "2548191"^^ . "Personalausweis (DDR)"@de . "Der Personalausweis f\u00FCr B\u00FCrger der Deutschen Demokratischen Republik (Abk\u00FCrzung PA, bis in die 1970er Jahre: DPA = Deutscher Personalausweis) war das amtliche Ausweisdokument f\u00FCr DDR-B\u00FCrger. In Ost-Berlin wurde wegen des Vierm\u00E4chtestatus bis 1953 der \u201EBehelfsm\u00E4\u00DFige Personalausweis\u201C (wie in West-Berlin bis 1990) ausgegeben, danach der DDR-Personalausweis. W\u00E4hrend des Wehrdienstes musste der Personalausweis auf der f\u00FCr den Hauptwohnsitz zust\u00E4ndigen Meldestelle der Volkspolizei hinterlegt werden. Seine Funktion \u00FCbernahm dann der Wehrdienstausweis."@de .