. "111806332"^^ . . "Mit Overrent bezeichnet man den Teil der Miete, der \u00FCber den orts\u00FCblichen Miets\u00E4tzen liegt. Overrent wird z. B. vereinbart, um vom Mieter genutzte bauliche Einrichtungen, die vom Vermieter erstellt wurden, abzugelten. Ein Overrent muss im Rahmen einer Verkehrswertermittlung ber\u00FCcksichtigt werden - im Gegensatz zur Beleihungswertermittlung, wo er nicht ber\u00FCcksichtigt werden darf."@de . "Overrent"@de . "144048"^^ . . "Mit Overrent bezeichnet man den Teil der Miete, der \u00FCber den orts\u00FCblichen Miets\u00E4tzen liegt. Overrent wird z. B. vereinbart, um vom Mieter genutzte bauliche Einrichtungen, die vom Vermieter erstellt wurden, abzugelten. Ein Overrent muss im Rahmen einer Verkehrswertermittlung ber\u00FCcksichtigt werden - im Gegensatz zur Beleihungswertermittlung, wo er nicht ber\u00FCcksichtigt werden darf."@de . . . .