. . "1188158"^^ . "Offerta ad incertas personas"@de . "146282561"^^ . . "Das Rechtsinstitut der Offerta ad incertas personas (dt.: \u201EAngebot an unbestimmte Personen\u201C) bezeichnet ein rechtsverbindliches Angebot, welches die Person des Vertragspartners nicht bestimmt. Grunds\u00E4tzlich setzt ein wirksames Angebot voraus, dass es die wesentlichen Vertragspunkte (lat. essentialia negotii) bestimmt. Diese umfassen neben den (Haupt-) Leistungspflichten auch die Vertragsparteien. Ist der Vertragspartner nicht bestimmt, liegt folglich grunds\u00E4tzlich auch kein Angebot vor. Regelm\u00E4\u00DFig steht ein solches Angebot jedoch unter der Bedingung, dass die Ware noch vorr\u00E4tig ist."@de . . . . . "Das Rechtsinstitut der Offerta ad incertas personas (dt.: \u201EAngebot an unbestimmte Personen\u201C) bezeichnet ein rechtsverbindliches Angebot, welches die Person des Vertragspartners nicht bestimmt. Grunds\u00E4tzlich setzt ein wirksames Angebot voraus, dass es die wesentlichen Vertragspunkte (lat. essentialia negotii) bestimmt. Diese umfassen neben den (Haupt-) Leistungspflichten auch die Vertragsparteien. Ist der Vertragspartner nicht bestimmt, liegt folglich grunds\u00E4tzlich auch kein Angebot vor. Die Offerta ad incertas personas ist die Ausnahme. Sie stellt ein wirksames Angebot dar, ohne den Vertragspartner zu bestimmen. Dies setzt aber voraus, dass sich das Angebot gerade und erkennbar an eine unbestimmte Person richten soll. Dem Antragenden also gleichg\u00FCltig ist, mit wem ein Vertragsschluss eingegangen wird. Ein typisches Beispiel f\u00FCr Angebote an unbestimmte Personen sind Zapfs\u00E4ulen an der Tankstelle, sowie das Aufstellen von Warenautomaten. Regelm\u00E4\u00DFig steht ein solches Angebot jedoch unter der Bedingung, dass die Ware noch vorr\u00E4tig ist. Von der Offerta ad incertas personas ist die invitatio ad offerendum (dt. \u201EEinladung zum Angebot\u201C) abzugrenzen. Bei einer solchen Aufforderung zur Angebotsabgabe an einen unbestimmten Personenkreis beabsichtigt der Antragende aufgrund m\u00F6glicher Schadensersatzanspr\u00FCche keinen Rechtsbindungswillen."@de .