. . "Eine Obmannschaft oder auch Hauptmannschaft ist eine geschichtliche Verwaltungseinheit in Altbayern. Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut f\u00FChrte erstmals im Jahr 1464 die Obmannschaften als kleinste Verwaltungseinheit im l\u00E4ndlichen Raum ein. Nur das Gebiet au\u00DFerhalb des Burgfriedens von M\u00E4rkten und St\u00E4dten war in Obmannschaften gegliedert. Die Obmannschaften bestanden aus mehreren Ortschaften wie D\u00F6rfern, Weilern und Ein\u00F6den, manchmal auch nur aus einem einzigen Dorf. Auch die zu Hofmarken geh\u00F6rige Ortschaften waren Obmannschaften zugeordnet. Die Obmannschaften lehnten sich meist an Pfarrbezirke an und waren insbesondere f\u00FCr Steuerzwecke, Scharwerksleistung, milit\u00E4rische Dienstleistungen, die Organisation des milit\u00E4rischen Aufgebotes und Fuhr- und Spanndienste im Kriegsfall zust\u00E4ndig. Anfangs waren die Obmannschaften nach ihrem jeweiligen Obmann benannt, im Jahr 1532 aber bereits nach Orten. Die n\u00E4chsth\u00F6here Verwaltungseinheit war das Amt. \u00DCber dem Amt wiederum stand das Landgericht \u00E4lterer Ordnung. Joseph von Hazzi schreibt 1801: Jedes Dorf mit den dazu gelegenen Ein\u00F6den macht eine eigene Haupt= oder Obmannschaft aus, wo zwei immer die Obm\u00E4nner vorstellen. Der Bestand der Obmannschaften war \u00FCber die Jahrhunderte nicht konstant. Benachbarte Obmannschaften wurden oft zusammengelegt, wie z.B. im 16. Jahrhundert G\u00FCnzkofen mit Frichlkofen zu G\u00FCnz und Fr\u00FCchlkofen. Obmannschaften existierten bis zur Neuregelung der Verwaltungsgliederung Bayerns Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie wurden 1803 aufgel\u00F6st, noch vor der Gemeindebildung von 1818. Zuvor wurden bereits 1808 die Steuerdistrikte als unterste Verwaltungseinheit in Bayern eingerichtet."@de . . . . "5380603"^^ . "158684677"^^ . . . . . "Obmannschaft (Verwaltung)"@de . . "Eine Obmannschaft oder auch Hauptmannschaft ist eine geschichtliche Verwaltungseinheit in Altbayern. Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut f\u00FChrte erstmals im Jahr 1464 die Obmannschaften als kleinste Verwaltungseinheit im l\u00E4ndlichen Raum ein. Nur das Gebiet au\u00DFerhalb des Burgfriedens von M\u00E4rkten und St\u00E4dten war in Obmannschaften gegliedert. Die Obmannschaften bestanden aus mehreren Ortschaften wie D\u00F6rfern, Weilern und Ein\u00F6den, manchmal auch nur aus einem einzigen Dorf. Auch die zu Hofmarken geh\u00F6rige Ortschaften waren Obmannschaften zugeordnet. Die Obmannschaften lehnten sich meist an Pfarrbezirke an und waren insbesondere f\u00FCr Steuerzwecke, Scharwerksleistung, milit\u00E4rische Dienstleistungen, die Organisation des milit\u00E4rischen Aufgebotes und Fuhr- und Spanndienste im Kriegsfall zust\u00E4nd"@de .