"Nautodikai"@de . . . "9475454"^^ . . . . "Nautodikai (griechisch \u03BD\u03B1\u03C5\u03C4\u03BF\u03B4\u03AF\u03BA\u03B1\u03B9 nautod\u00EDkai, \u201ESeemannsrichter\u201C) waren Beamte einer erstmals um die Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. inschriftlich nachgewiesenen Beh\u00F6rde im antiken Athen. Zust\u00E4ndig waren die Nautodikai f\u00FCr die Klageeinf\u00FChrung der Schiffseigner und Gro\u00DFh\u00E4ndler, zudem f\u00FChrten sie den Vorsitz in entsprechenden Prozessen."@de . "154950187"^^ . "Nautodikai (griechisch \u03BD\u03B1\u03C5\u03C4\u03BF\u03B4\u03AF\u03BA\u03B1\u03B9 nautod\u00EDkai, \u201ESeemannsrichter\u201C) waren Beamte einer erstmals um die Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. inschriftlich nachgewiesenen Beh\u00F6rde im antiken Athen. Zust\u00E4ndig waren die Nautodikai f\u00FCr die Klageeinf\u00FChrung der Schiffseigner und Gro\u00DFh\u00E4ndler, zudem f\u00FChrten sie den Vorsitz in entsprechenden Prozessen. Der Streitwert musste mindestens zehn Minen betragen, was zur Zeit des Peloponnesischen Kriegs im letzten Drittel des 5. Jahrhunderts v. Chr. rund 4,3 Kilogramm Silber entsprach. Erf\u00FCllungsort des angefochtenen Rechtsgesch\u00E4fts \u2013 auf Athen bezogene Warenein- oder -ausfuhren \u2013 musste Athen sein, der Beklagte entweder B\u00FCrger Athens oder Met\u00F6ke sein und seinen Wohnsitz in Attika oder einer der athenischen Kleruchien haben. In diesem Zusammenhang waren die Nautodikai auch f\u00FCr Klagen gegen Personen zust\u00E4ndig, die sich unberechtigt als Mitglied einer Phratrie ausgaben und sich dadurch den Status eines athenischen B\u00FCrgers anma\u00DFten. Im Verlauf des 5. Jahrhunderts v. Chr. wurde diese xenias graphe genannte Popularanklage f\u00FCr einige Jahre von einer eigenen Beh\u00F6rde, den Xenodikai, verhandelt, bevor sie wieder der Kompetenz der Nautodikai unterstellt wurden. Unbekannt ist sowohl die Anzahl an Mitgliedern, die der Beh\u00F6rde gleichzeitig angeh\u00F6rten, als auch das Bestellungsverfahren. Der Polemarchos war Empf\u00E4nger der durch die Nautodikai eingef\u00FChrten Klagen und leitete sie zur Verhandlung an die durch Los bestimmten Phylenrichter weiter. Klagen durften nur in einem bestimmten Monat eingereicht werden und mussten in festgesetzter Frist verhandelt werden. So beschwert sich Lysias in einer 397 v. Chr. gehaltenen Rede, dass eine von ihm im Wintermonat Gamelion eingereichte Klage nicht durch die Nautodikai abgeschlossen worden war. Berufung gegen ein Urteil war m\u00F6glich und musste in festgesetzter Frist ebenfalls beim Polemarchos eingereicht werden, der sie an die Nautodikai weiterleitete. Die f\u00FCr die Seefahrt wichtigen Sommermonate waren f\u00FCr derlei Verfahren ausgeschlossen."@de . .