. "s"^^ . "4170155-0" . . "69105392"^^ . . . "Als Misstrauensvotum wird in einem parlamentarischen Regierungssystem ein mehrheitlicher Parlamentsbeschluss bezeichnet, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung diese M\u00F6glichkeit vorsieht. Ein Misstrauensvotum enthebt denjenigen, gegen den es gerichtet ist, seines Amtes. Wenn es nicht mit der gleichzeitigen Benennung eines Nachfolgers verbunden ist, wird es als destruktives Misstrauensvotum bezeichnet. Bei einem konstruktiven Misstrauensvotum wird hingegen gleichzeitig ein neuer Kandidat gew\u00E4hlt. Dadurch \u00FCbernimmt das Parlament die Verantwortung, eine Regierungskrise aktiv zu entsch\u00E4rfen, indem es im Moment des Vertrauensentzuges auch neues Vertrauen ausspricht, also die exekutive Macht gleichzeitig neu ausrichtet und gestaltet, statt lediglich zu demonstrieren, dass es mit dem bisherigen Kurs der Regierung nicht einverstanden ist. Ist ein konstruktives Misstrauensvotum rechtlich festgelegt, schlie\u00DFt dies typischerweise die M\u00F6glichkeit eines destruktiven Misstrauensvotums aus. Dem Votum geht der Misstrauensantrag voraus. In den Verfassungen der meisten Staaten muss er von einer Mindestanzahl von Abgeordneten unterst\u00FCtzt werden (z. B. einem Viertel) und die Abstimmung nach einer bestimmten Frist stattfinden. Das (konstruktive) Misstrauensvotum im Sinne des Art. 67 GG wird h\u00E4ufig mit der Vertrauensfrage im Sinne des Art. 68 GG verwechselt, ist aber etwas g\u00E4nzlich anderes."@de . "De-Misstrauensvotum-article.ogg"^^ . . . . . "3598.0"^^ . "\u00D6sterreichisches Bundes-Verfassungsgesetz: siehe Art. 74 B-VG"^^ . "36,6 MB"^^ . "sh/85/92121" . . "156596996"^^ . . "20021019031146"^^ . . . . "Misstrauensvotum"@de . . . . . . "582852"^^ . . "Als Misstrauensvotum wird in einem parlamentarischen Regierungssystem ein mehrheitlicher Parlamentsbeschluss bezeichnet, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung diese M\u00F6glichkeit vorsieht. Ein Misstrauensvotum enthebt denjenigen, gegen den es gerichtet ist, seines Amtes. Dem Votum geht der Misstrauensantrag voraus. In den Verfassungen der meisten Staaten muss er von einer Mindestanzahl von Abgeordneten unterst\u00FCtzt werden (z. B. einem Viertel) und die Abstimmung nach einer bestimmten Frist stattfinden."@de . . . . "2010-01-10"^^ . . .