"Mission sui juris"@de . . "Eine Mission sui juris (lat: missio sui iuris, Mission eigenen Rechts), fr\u00FCher auch Missio independens (unabh\u00E4ngige Mission) genannt, ist eine direkt dem Papst unterstellte territoriale Organisationseinheit in r\u00F6misch-katholischen Missionsgebieten. Kirchenrechtlich ist die Mission sui juris die Vorstufe zu einer Teilkirche. \u00DCblicherweise folgt diesem Status der einer Apostolischen Pr\u00E4fektur. Die Missio sui iuris wird weder im Codex Iuris Canonici noch im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erw\u00E4hnt. Der Mission steht als Ordinarius kein Bischof vor, sondern ein vom Heiligen Stuhl beauftragter Priester mit bisch\u00F6flichen Vollmachten, der so genannte Apostolische Superior. Da die Seelsorge in den Missionen sehr oft in den H\u00E4nden einer Ordensgemeinschaft liegt, wird zum Superior meist (nicht immer) ein Ordensgeistlicher ernannt. Der Apostolische Superior darf in dieser Funktion aber nicht mit dem Superior (Oberen) des Ordens verwechselt werden: Der Ordensobere leitet eine Niederlassung oder Provinz seiner Ordensgemeinschaft, w\u00E4hrend der Apostolische Superior die kirchliche Leitung des (einer Teilkirche \u00E4hnelnden) Missionsgebietes unabh\u00E4ngig von seinen etwaigen Funktionen im Orden innehat."@de . . . . . . . . "150728555"^^ . . "Eine Mission sui juris (lat: missio sui iuris, Mission eigenen Rechts), fr\u00FCher auch Missio independens (unabh\u00E4ngige Mission) genannt, ist eine direkt dem Papst unterstellte territoriale Organisationseinheit in r\u00F6misch-katholischen Missionsgebieten. Kirchenrechtlich ist die Mission sui juris die Vorstufe zu einer Teilkirche. \u00DCblicherweise folgt diesem Status der einer Apostolischen Pr\u00E4fektur. Die Missio sui iuris wird weder im Codex Iuris Canonici noch im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erw\u00E4hnt."@de . . . "1294578"^^ . . .