. . "139716128"^^ . . "Das Raketentechnologie-Kontrollregime oder Tr\u00E4gertechnologie-Kontrollregime (englisch Missile Technology Control Regime, kurz MTCR) ist eine freiwillige und durch keinen rechtlich bindenden Staatsvertrag abgest\u00FCtzte internationale Organisation. Sie erarbeitet die Richtlinien mit der Zielsetzung, die Verbreitung von ballistischen Raketen f\u00FCr nukleare, biologische und chemische Waffen sowie Marschflugk\u00F6rper und Drohnen zu verhindern, die durch die Schaffung innerstaatlicher Exportkontrollen in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Sie wurde 1987 von den G-7-Staaten ins Leben gerufen, 2005 geh\u00F6rten ihr 34 Staaten an."@de . . . . . "Missile Technology Control Regime"@de . . . . . "Das Raketentechnologie-Kontrollregime oder Tr\u00E4gertechnologie-Kontrollregime (englisch Missile Technology Control Regime, kurz MTCR) ist eine freiwillige und durch keinen rechtlich bindenden Staatsvertrag abgest\u00FCtzte internationale Organisation. Sie erarbeitet die Richtlinien mit der Zielsetzung, die Verbreitung von ballistischen Raketen f\u00FCr nukleare, biologische und chemische Waffen sowie Marschflugk\u00F6rper und Drohnen zu verhindern, die durch die Schaffung innerstaatlicher Exportkontrollen in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Sie wurde 1987 von den G-7-Staaten ins Leben gerufen, 2005 geh\u00F6rten ihr 34 Staaten an. In ihrer Zielsetzung \u00E4hnelt sie der 1955 gegr\u00FCndeten Internationalen Atomenergieorganisation IAEA. W\u00E4hrend sich die IAEA um die Beschr\u00E4nkung der Verbreitung von Kernmaterial bem\u00FCht, versucht die MTCR die Weitergabe von langreichweitigen Tr\u00E4gerraketen zu verhindern. Die Arbeitsweise wurde am Vorbild des CoCom (ein von westlichen Staaten geschaffenes Komitee zur Koordinierung von Exportkontrollen zur Durchsetzung des im Kalten Krieges seitens der USA und ihrer westlichen Verb\u00FCndeten verh\u00E4ngten strategischen Ost-Embargos), sowie der Nuclear Suppliers Group (NSG) und der Australia Group (AG) orientiert. Folgende gemeinsame Charakteristika lassen sich identifizieren: 1. \n* Das Ziel dieser Exportkontrollvereinbarungen ist die multilaterale Koordinierung von Exportkontrollen von sicherheitspolitisch sensiblen G\u00FCtern (z. B. Massenvernichtungswaffen (nukleare, biologisch, toxine oder chemische Waffen), Raketentechnologie, strategische R\u00FCstungsg\u00FCter und dual-use-G\u00FCter). 2. \n* Die Aufstellung der Kriterien und Verfahrensgrunds\u00E4tzen f\u00FCr die Ausgestaltung der innerstaatlichen Exportkontrollgesetzgebung wird im Konsens der teilnehmenden Staaten vorgenommen. Diese Kriterien und Grunds\u00E4tze werden in Richtlinien (Guidelines) festgelegt. Deren Implementierung obliegt den einzelnen Teilnehmern. 3. \n* Die den Exportkontrollen zu unterwerfenden G\u00FCter und Technologien werden in Kontrolllisten aufgef\u00FChrt. 4. \n* In der einschl\u00E4gigen Fachliteratur wird nahezu einhellig das Fehlen eines zugrundeliegenden v\u00F6lkerrechtlichen Vertrages behauptet. 5. \n* Die Mitgliedschaft in den einzelnen Gruppen setzt sich prim\u00E4r aus Industriestaaten zusammen, die die Hauptexporteure der kontrollierten G\u00FCter sind. Die Mitgliedschaft ist von bestimmten von den Teilnehmern aufgestellten Kriterien abh\u00E4ngig und die Aufnahme eines neuen Teilnehmers bedarf in der Regel der Zustimmung der \u00FCbrigen Teilnehmer. Zur Kategorie I der Richtlinien (Guidelines for Sensitive Missile-Relevant Transfers) geh\u00F6ren Raketen und Marschflugk\u00F6rper mit einer Reichweite von mehr als 300 km und einer Nutzlast von mehr als 500 kg. Sie d\u00FCrfen danach nur in Ausnahmef\u00E4llen gehandelt werden, wenn es sich beispielsweise um nichtmilit\u00E4rische Weltraumraketen handelt. Die Weitergabe von Produktionsanlagen schlie\u00DFen die Richtlinien aus. Die Kategorie II umfasst G\u00FCter f\u00FCr die bemannte Raumfahrt. Auch hier r\u00E4t die MTCR zur Vorsicht, die Einschr\u00E4nkungen sind aber nicht so weitreichend wie unter Kategorie I. Zurzeit verf\u00FCgen nur wenige Staaten \u00FCber Interkontinental-Raketen (USA, Frankreich, Gro\u00DFbritannien, Russland, Ukraine, Japan, China, Indien, Israel und die ESA, jedoch f\u00FCr die friedliche Raumfahrtnutzung zur Erforschung des Weltraumes). Bisher kam es nur zweimal zu einer Weitergabe von Langstreckenraketen. England erhielt von den USA die U-bootgest\u00FCtzten Raketen Polaris und Trident II. 1988 verkaufte China 50 Mittelstreckenraketen des Typs CSS-2 mit einer Reichweite von fast 3000 km an Saudi-Arabien."@de . . "835217"^^ . . . .