"Minderung"@de . . . . "Die Minderung ist ein Institut der Gew\u00E4hrleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei bestimmten gegenseitigen Vertr\u00E4gen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verh\u00E4ltnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen Leistungsst\u00F6rung der Anspruch auf die Gegenleistung teilweise erlischt: Wer eine schlechtere Leistung erh\u00E4lt, soll auch weniger daf\u00FCr zahlen m\u00FCssen. Dienst- und der Arbeitsvertrag kennen die Minderung nicht."@de . . . "1392042"^^ . "Die Minderung ist ein Institut der Gew\u00E4hrleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei bestimmten gegenseitigen Vertr\u00E4gen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verh\u00E4ltnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen Leistungsst\u00F6rung der Anspruch auf die Gegenleistung teilweise erlischt: Wer eine schlechtere Leistung erh\u00E4lt, soll auch weniger daf\u00FCr zahlen m\u00FCssen. Diese Wirkung tritt im Mietrecht kraft Gesetzes ein, beim Kauf- und Werkvertrag h\u00E4ngt sie dagegen von der Aus\u00FCbung eines entsprechenden Gestaltungsrechts ab. Deshalb ist die Minderung nicht im allgemeinen Schuldrecht , sondern bei den jeweiligen Vertragstypen geregelt. Dienst- und der Arbeitsvertrag kennen die Minderung nicht."@de . "157297542"^^ .