. "1394081"^^ . "Art. 1 VO vom 27. September 2016"^^ . . "7141-06-13"^^ . "Die Verordnung \u00FCber das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung \u2013 MPBetreibV) beruht auf der Verordnungserm\u00E4chtigung des \u00A7 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG). Sie regelt das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten nach \u00A7 3 MPG und ist das nationale Regelwerk f\u00FCr alle professionellen Errichter, Anwender und Betreiber von Medizinprodukten. Bew\u00E4hrte Vorschriften der (ehemaligen) Medizinger\u00E4teverordnung (MedGV, au\u00DFer Kraft getreten am 1. Januar 2002) und Vorschriften des Eichrechtes wurden in die MPBetreibV \u00FCbernommen. Dar\u00FCber hinaus sind Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sowie zur Qualit\u00E4tssicherung labortoriumsmedizinischer Untersuchungen in die Verordnung eingeflossen. Nach dieser Verordnung d\u00FCrfen Medizinprodukte nur nach den Vorschriften der Verordnung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Arbeitsschutz- und Unfallverh\u00FCtungsvorschriften errichtet, betrieben, angewendet und instand gehalten werden.Des Weiteren d\u00FCrfen sie nur von Personen, die eine entsprechende Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung besitzen, errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Die MPBetreibV schlie\u00DFt Medizinprodukte aus, die f\u00FCr die klinische Erprobung bestimmt sind oder nicht im gewerblichen Einsatz sind (Heimger\u00E4te)."@de . "Die Verordnung \u00FCber das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung \u2013 MPBetreibV) beruht auf der Verordnungserm\u00E4chtigung des \u00A7 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG). Sie regelt das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten nach \u00A7 3 MPG und ist das nationale Regelwerk f\u00FCr alle professionellen Errichter, Anwender und Betreiber von Medizinprodukten. Bew\u00E4hrte Vorschriften der (ehemaligen) Medizinger\u00E4teverordnung (MedGV, au\u00DFer Kraft getreten am 1. Januar 2002) und Vorschriften des Eichrechtes wurden in die MPBetreibV \u00FCbernommen. Dar\u00FCber hinaus sind Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sowie zur Qualit\u00E4tssicherung labortoriumsmedizinischer Untersuchungen in die Verordnung eingeflossen."@de . . . . "Medizinprodukte-Betreiberverordnung"^^ . "Art. 2 VO vom 27. September 2016"^^ . . . . . "2002-08-21"^^ . . "1998-06-29"^^ . . "Medizinprodukte-Betreiberverordnung"@de . "\u00A7\u00A7 2, 3 EichG,"^^ . . "1"^^ . "Verordnung \u00FCber das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten"^^ . "1998-07-07"^^ . "158831883"^^ . "2020-01-01"^^ . "\u00A7\u00A7 22, 23, 24, 36 MPG"^^ . . . "MPBetreibV"^^ .