. "Die Halsgerichtsordnung, auch bekannt als Tiroler Malefizordnung, war das erste kodifizierte Strafrecht im deutschsprachigen Raum. Sie wurde vom Tiroler Landesf\u00FCrsten Erzherzog Maximilian 1499 eingef\u00FChrt. Die Strafprozesse waren nach dieser Halsgerichtsordnung so geregelt, dass Richter und Geschworene die Rechtsprechung \u00FCbernahmen, w\u00E4hrend Verteidiger nicht vorgesehen waren. Nach Verlesung der Anklageschrift wurden Angeklagte und Zeugen angeh\u00F6rt. Nach dem damaligen Rechtsverst\u00E4ndnis durfte niemand ohne Gest\u00E4ndnis verurteilt werden. Um diese Gest\u00E4ndnisse zu erzwingen, war die Folter, die peinliche Befragung oft Bestandteil der Prozesse."@de . . . . . . "158039730"^^ . . "Die Halsgerichtsordnung, auch bekannt als Tiroler Malefizordnung, war das erste kodifizierte Strafrecht im deutschsprachigen Raum. Sie wurde vom Tiroler Landesf\u00FCrsten Erzherzog Maximilian 1499 eingef\u00FChrt. Die Strafprozesse waren nach dieser Halsgerichtsordnung so geregelt, dass Richter und Geschworene die Rechtsprechung \u00FCbernahmen, w\u00E4hrend Verteidiger nicht vorgesehen waren. Nach Verlesung der Anklageschrift wurden Angeklagte und Zeugen angeh\u00F6rt. Nach dem damaligen Rechtsverst\u00E4ndnis durfte niemand ohne Gest\u00E4ndnis verurteilt werden. Um diese Gest\u00E4ndnisse zu erzwingen, war die Folter, die peinliche Befragung oft Bestandteil der Prozesse. Die einzelnen Blutgerichte mussten die Folterungen und die Todesstrafen von den bisch\u00F6flichen Stadt- bzw. Hofgerichten ratifizieren lassen. Des Weiteren wurden die Strafma\u00DFe f\u00FCr Vergehen und Verbrechen in der Halsgerichtsordnung geregelt. Diese Malefizordnung floss sp\u00E4ter in die Constitutio Criminalis Carolina ein. Abgel\u00F6st wurde sie 1770 durch die Constitutio Criminalis Theresiana."@de . . "1682020"^^ . . . "Maximilianische Halsgerichtsordnung"@de . . . .