. . . . . . . . . . . . "1132883"^^ . "Der Begriff Mandat (von lateinisch in manum datum \u201Ein die Hand gegeben\u201C) bezeichnet im V\u00F6lkerrecht im weiteren Sinn den einem Staat oder Staatenbund erteilten Auftrag, die staats- und v\u00F6lkerrechtlichen Interessen eines bestimmten fremden Gebiets zu vertreten. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff die Verantwortung f\u00FCr die Verwaltung bestimmter fr\u00FCherer Teile des Osmanischen Reichs sowie der fr\u00FCheren deutschen Kolonien. Die Satzung des V\u00F6lkerbundes verstand unter Mandat die \u201E\u00DCbertragung der Vormundschaft\u201C \u00FCber V\u00F6lker, die sich nicht selbst zu leiten verm\u00F6gen, \u201Ean die fortgeschrittenen Nationen\u201C."@de . . "Der Begriff Mandat (von lateinisch in manum datum \u201Ein die Hand gegeben\u201C) bezeichnet im V\u00F6lkerrecht im weiteren Sinn den einem Staat oder Staatenbund erteilten Auftrag, die staats- und v\u00F6lkerrechtlichen Interessen eines bestimmten fremden Gebiets zu vertreten. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff die Verantwortung f\u00FCr die Verwaltung bestimmter fr\u00FCherer Teile des Osmanischen Reichs sowie der fr\u00FCheren deutschen Kolonien. Die Satzung des V\u00F6lkerbundes verstand unter Mandat die \u201E\u00DCbertragung der Vormundschaft\u201C \u00FCber V\u00F6lker, die sich nicht selbst zu leiten verm\u00F6gen, \u201Ean die fortgeschrittenen Nationen\u201C."@de . . . "Mandat (V\u00F6lkerrecht)"@de . . . . "158914431"^^ . . .