"32847"^^ . . . . "Als Luftfahrt (auch Aviatik) bezeichnet man den Transport von Personen oder G\u00FCtern durch die Erdatmosph\u00E4re unterhalb der K\u00E1rm\u00E1n-Linie ohne feste Verbindung zur Erdoberfl\u00E4che. Der Begriff umfasst alle Personen, Unternehmen, T\u00E4tigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Flugger\u00E4ten betreffen. Juristisch wird die Bezeichnung Luftverkehr verwendet (siehe Luftverkehrsgesetz). Zum ingenieurwissenschaftlichen Bereich siehe Luft- und Raumfahrttechnik."@de . . "s"^^ . . . . . . . . . "4036557-8" . . . . . . . . "Luftfahrt"@de . . "Als Luftfahrt (auch Aviatik) bezeichnet man den Transport von Personen oder G\u00FCtern durch die Erdatmosph\u00E4re unterhalb der K\u00E1rm\u00E1n-Linie ohne feste Verbindung zur Erdoberfl\u00E4che. Der Begriff umfasst alle Personen, Unternehmen, T\u00E4tigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Flugger\u00E4ten betreffen. Juristisch wird die Bezeichnung Luftverkehr verwendet (siehe Luftverkehrsgesetz). Zum ingenieurwissenschaftlichen Bereich siehe Luft- und Raumfahrttechnik."@de . . . . . . "154056212"^^ .