. . "3905396"^^ . . . . "Seit dem Bau der ersten Eisenbahnlinien wurden die Lokomotiven, nach dem Beispiel der seit langem \u00FCblichen Kutschenlampen, f\u00FCr Fahrten in der Dunkelheit auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite mit Lokomotivlampen ausger\u00FCstet. Die speziellen Leuchten der Lokomotiven enthielten in der Fr\u00FChzeit \u00D6llampen, die nach dem Prinzip des Argandbrenners einen mit Pflanzen\u00F6l gef\u00FCllten Beh\u00E4lter, einen Brennaufsatz und einen kleinen Glaskamin aufwiesen. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts l\u00F6sten die Petroleumlampen die alten \u00D6llampen auch in den Lokomotivlampen ab. Au\u00DFerhalb der Betriebszeiten wurden die demontierbaren Lampen in Lampenr\u00E4umen (Lampisterie) im Lokomotivdepot gelagert. Die fr\u00FChen Lichter der Dampflokomotiven dienten eher als Warnleuchten, um die Fahrtrichtung der Maschinen schon auf gr\u00F6\u00DFere Distanz anzuzeigen. Sie vermochten die vor der Lokomotive liegende Fahrstrecke nur schwach zu beleuchten. Erst die elektrisch betriebenen Scheinwerfer erzeugten einen st\u00E4rkeren Lichtkegel. Im 19. Jahrhundert verf\u00FCgten die Lokomotiven anf\u00E4nglich nur \u00FCber zwei direkt auf den Rahmen aufgesteckte Lampen. Sp\u00E4ter wurde in manchen L\u00E4ndern f\u00FCr Schienenfahrzeuge eine Dreiergruppe von Frontleuchten vorgeschrieben, mit dem dritten Licht h\u00F6her am Fahrzeug und in der Mitte \u00FCber den beiden Lampen an der Dreieckbasis (Dreilicht-Spitzensignal). Die fr\u00FChen Lokomotivlampen konnten mit Farbeins\u00E4tzen auch als rote Schlussleuchten dienen. Knallpatronen, die in H\u00FClsen auf den Leuchten mitgef\u00FChrt wurden, sollten bei einem unvorhergesehenen Halt auf offener Strecke nachfolgende Z\u00FCge vor dem Zusammensto\u00DF warnen. Heute sind die elektrischen Signallichter von Schienenfahrzeugen im UIC-Kodex 534 (Signale und Signalst\u00FCtzen der Lokomotiven, Triebwagen und Triebz\u00FCge) geregelt. An beiden Stirnw\u00E4nden m\u00FCssen je zwei elektrische Signallichter auf gleicher H\u00F6he zwischen 1,5 und 1,7 m \u00FCber Schienenoberkante angebracht werden (f\u00FCr die Norges Statsbaner auch h\u00F6her); der horizontale Abstand soll nicht weniger als 1,3 m betragen. Bei der DB AG, DSB, M\u00C1V, NS, \u00D6BB und SBB ist zus\u00E4tzlich ein drittes Signallicht in der Mitte oben erforderlich (H\u00F6he nicht festgelegt). Die Lichtst\u00E4rke bei wei\u00DFem Licht muss in der Achse bei den unteren Signallichtern zwischen 300 und 700 Candela betragen (abblendbar auf 100 cd), beim oberen Signallicht 150 bis 350 cd (abblendbar auf 50 cd); die Lichter m\u00FCssen so geb\u00FCndelt sein, dass die Lichtst\u00E4rke in einem Winkel von 45\u00B0 (horizontal) 20 bis 40 cd betr\u00E4gt. Die Bahnen k\u00F6nnen die Spitzenlichter als Scheinwerfer mit einer Lichtst\u00E4rke von 12000 bis 16000 cd aufblendbar gestalten, bei Hochgeschwindigkeitsverkehr von mehr als 250 km/h muss die Lichtst\u00E4rke der unteren Scheinwerfer auf 40000 bis 70000 cd erh\u00F6ht werden k\u00F6nnen. Neben Halogenlampen kommen heute auch Leuchtdioden zum Einsatz."@de . "Seit dem Bau der ersten Eisenbahnlinien wurden die Lokomotiven, nach dem Beispiel der seit langem \u00FCblichen Kutschenlampen, f\u00FCr Fahrten in der Dunkelheit auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite mit Lokomotivlampen ausger\u00FCstet. Die fr\u00FChen Lichter der Dampflokomotiven dienten eher als Warnleuchten, um die Fahrtrichtung der Maschinen schon auf gr\u00F6\u00DFere Distanz anzuzeigen. Sie vermochten die vor der Lokomotive liegende Fahrstrecke nur schwach zu beleuchten. Erst die elektrisch betriebenen Scheinwerfer erzeugten einen st\u00E4rkeren Lichtkegel."@de . "Lokomotivlampe"@de . "143011741"^^ . . . .