"7584899"^^ . . . . . . . . . . . . . . . . . . "Die Liste der europ\u00E4ischen B\u00FCrgerinitiativen zeigt alle gem\u00E4\u00DF Art. 11, Absatz 4 des Vertrags \u00FCber die Europ\u00E4ische Union eingereichten B\u00FCrgerinitiativen. Mit einer europ\u00E4ischen B\u00FCrgerinitiative kann die Bev\u00F6lkerung der Europ\u00E4ischen Kommission ein Anliegen zur Behandlung \u00FCbergeben. Hierf\u00FCr ist die Sammlung von insgesamt 1 Million Unterschriften von Staatsangeh\u00F6rigen aus einem Viertel der europ\u00E4ischen Mitgliedsstaaten innerhalb von zw\u00F6lf Monaten erforderlich. Um zu diesem Viertel gez\u00E4hlt zu werden, ist das Erreichen einer Mindestzahl von Unterst\u00FCtzungsbekundungen in einem Mitgliedsstaat notwendig, die etwa der 750-fachen der Zahl der Europaparlamentarier des jeweiligen Landes entspricht. Eine Sammlung der Unterschriften ist auch \u00FCber das Internet m\u00F6glich. Obgleich die Europ\u00E4ische B\u00FCrgerinitiative bereits seit 2007 aufgrund des Vertrags von Lissabon besteht, traten die notwendigen Ausf\u00FChrungsbestimmungen erst zum April 2012 in Kraft. Die erste europ\u00E4ische B\u00FCrgerinitiative wurde am 9. Mai 2012 registriert und zur Sammlung zugelassen. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten bei der anf\u00E4nglichen Nutzung der von der Europ\u00E4ischen Kommission bereitgestellten Software f\u00FCr die Online-Unterzeichnung, wurde die Sammlungsfrist aller bis zum Oktober 2012 registrierten B\u00FCrgerinitiativen au\u00DFerordentlich bis zum 1. November 2013 verl\u00E4ngert."@de . . . . . . . "Liste der europ\u00E4ischen B\u00FCrgerinitiativen"@de . . . . . . . "152990410"^^ . . . . . . . . . . . . . . . . . "Die Liste der europ\u00E4ischen B\u00FCrgerinitiativen zeigt alle gem\u00E4\u00DF Art. 11, Absatz 4 des Vertrags \u00FCber die Europ\u00E4ische Union eingereichten B\u00FCrgerinitiativen. Mit einer europ\u00E4ischen B\u00FCrgerinitiative kann die Bev\u00F6lkerung der Europ\u00E4ischen Kommission ein Anliegen zur Behandlung \u00FCbergeben. Hierf\u00FCr ist die Sammlung von insgesamt 1 Million Unterschriften von Staatsangeh\u00F6rigen aus einem Viertel der europ\u00E4ischen Mitgliedsstaaten innerhalb von zw\u00F6lf Monaten erforderlich. Um zu diesem Viertel gez\u00E4hlt zu werden, ist das Erreichen einer Mindestzahl von Unterst\u00FCtzungsbekundungen in einem Mitgliedsstaat notwendig, die etwa der 750-fachen der Zahl der Europaparlamentarier des jeweiligen Landes entspricht. Eine Sammlung der Unterschriften ist auch \u00FCber das Internet m\u00F6glich."@de . .