"Die Monumentos Nacionales de Colombia und die Bienes de Inter\u00E9s Cultural de Car\u00E1cter Nacional sind die Geb\u00E4ude, Naturschutzgebiete, Arch\u00E4ologischen St\u00E4tten, historischen Zentren, Stadtteile und Kulturg\u00FCter, die aufgrund ihres urspr\u00FCnglichen, originalen, sinnlichen, k\u00FCnstlerischen, und technischen Wertes repr\u00E4sentativ f\u00FCr Kolumbien sind. Sie stellen zentrale Elemente der Geschichte und Kultur von Kolumbien dar. Das erste Gesetz zum Schutz des Nationalerbes (Patrimonio Hist\u00F3rico, Art\u00EDstico y Monumentos P\u00FAblicos) war das Gesetz 163 vom 30. Dezember 1959 2008 wurde durch das Gesetz Ley 1185 das Kulturerbe der Nation definiert als \"materielle G\u00FCter, immaterielle Manifestationen, Produkte und Darstellungen von Kultur, die die Nationalit\u00E4t von Kolumbien ausdr\u00FCcken. Seither wurden 1084 Objekte zu \"Monumentos Nacionales\" erkl\u00E4rt. F\u00FCr die Regulierung, Reglementierung, Unterhaltung, Schutz und Schutzma\u00DFnahmen ist das Ministerio de Cultura in Zusammenarbeit mit dem Consejo Nacional de Patrimonio verantwortlich. 1996 bzw. 1998 wurden s\u00E4mtliche alten Bahnh\u00F6fe und Eisenbahnlinien unter staatlichen Schutz gestellt. Dar\u00FCber hinaus wurden Erstausgaben von Hundert Jahre Einsamkeit unter Schutz gestellt. Unter diesem Gesetz werden auch die Naturparks in Kolumbien zusammengefasst."@de . "Liste der Nationalen Denkm\u00E4ler Kolumbiens"@de . "Die Monumentos Nacionales de Colombia und die Bienes de Inter\u00E9s Cultural de Car\u00E1cter Nacional sind die Geb\u00E4ude, Naturschutzgebiete, Arch\u00E4ologischen St\u00E4tten, historischen Zentren, Stadtteile und Kulturg\u00FCter, die aufgrund ihres urspr\u00FCnglichen, originalen, sinnlichen, k\u00FCnstlerischen, und technischen Wertes repr\u00E4sentativ f\u00FCr Kolumbien sind. Sie stellen zentrale Elemente der Geschichte und Kultur von Kolumbien dar. Unter diesem Gesetz werden auch die Naturparks in Kolumbien zusammengefasst."@de . "155532419"^^ . . . . . . . . . . "8984137"^^ . . . .