. "607581"^^ . . . . "158604519"^^ . . "Die Lex van der Lubbe ist die umgangssprachliche Bezeichnung f\u00FCr das Gesetz \u00FCber Verh\u00E4ngung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. M\u00E4rz 1933. Das Gesetz wurde eigens nach dem Reichstagsbrand verabschiedet, um den angeklagten mutma\u00DFlichen T\u00E4ter Marinus van der Lubbe mit der Todesstrafe aburteilen zu k\u00F6nnen. Dies geschah unter absichtlicher Missachtung jeglicher Rechtsstaatprinzipien, da eine Strafe r\u00FCckwirkend eingef\u00FChrt wurde (vgl. nulla poena sine lege; daraus wurde sozusagen \u201Enullum crimen sine poena\u201C, \u201Ekein Verbrechen ohne Strafe\u201C). Das Gesetz wurde am 30. Januar 1946 vom Alliierten Kontrollrat durch das Kontrollratsgesetz Nr. 11 au\u00DFer Kraft gesetzt."@de . . . . . "Die Lex van der Lubbe ist die umgangssprachliche Bezeichnung f\u00FCr das Gesetz \u00FCber Verh\u00E4ngung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. M\u00E4rz 1933. Das Gesetz wurde eigens nach dem Reichstagsbrand verabschiedet, um den angeklagten mutma\u00DFlichen T\u00E4ter Marinus van der Lubbe mit der Todesstrafe aburteilen zu k\u00F6nnen. Dies geschah unter absichtlicher Missachtung jeglicher Rechtsstaatprinzipien, da eine Strafe r\u00FCckwirkend eingef\u00FChrt wurde (vgl. nulla poena sine lege; daraus wurde sozusagen \u201Enullum crimen sine poena\u201C, \u201Ekein Verbrechen ohne Strafe\u201C)."@de . "Lex van der Lubbe"@de . .