. . . . "1402420"^^ . . . . "1983-12-16"^^ . "Lex Koller ist die informelle Bezeichnung des schweizerischen \u201EBundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 \u00FCber den Erwerb von Grundst\u00FCcken durch Personen im Ausland\u201C (BewG, SR 211.412.41). Der Name des Gesetzes geht auf den ehemaligen Bundesrat Arnold Koller zur\u00FCck, der bei der Ausarbeitung des Gesetzes Nationalrat war."@de . "Bundesgesetz \u00FCber den Erwerb von"^^ . "Lex Koller ist die informelle Bezeichnung des schweizerischen \u201EBundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 \u00FCber den Erwerb von Grundst\u00FCcken durch Personen im Ausland\u201C (BewG, SR 211.412.41). Der Name des Gesetzes geht auf den ehemaligen Bundesrat Arnold Koller zur\u00FCck, der bei der Ausarbeitung des Gesetzes Nationalrat war. Zweck der Lex Koller ist die Bek\u00E4mpfung der \u201E\u00DCberfremdung des einheimischen Bodens\u201C. Sie beinhaltet eine Beschr\u00E4nkung der Erwerbsm\u00F6glichkeiten von Schweizer Liegenschaften durch Ausl\u00E4nder und ersetzte damals die Lex Friedrich, ihrerseits Nachfolgeerlass der Lex Furgler. Bereits in den 1960er / 70er Jahren gab es mit der Lex von Moos und der Lex Celio \u00E4hnliche Erlasse. Aktuell wird dar\u00FCber diskutiert, die Lex Koller zu versch\u00E4rfen. Die zwei zurzeit noch bestehenden Ausnahmen zur Lex Koller, eine f\u00FCr Gewerbeliegenschaften und eine f\u00FCr Immobiliengesellschaften, sollen abgeschafft werden. Entsprechende parlamentarische Vorst\u00F6sse sind jedoch im Juni 2014 im St\u00E4nderat gescheitert."@de . . "21141241"^^ . "143700441"^^ . "Lex Koller"@de . . "1985-01-01"^^ . . . . "2008-01-01"^^ . "BewG"^^ . . "Grundst\u00FCcken durch Personen im Ausland"^^ .