. . "2872386"^^ . "Das Leitende Geistliche Amt war bis zum 1. Mai 2010 ein kollektives Bischofsamt in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). An seiner Spitze stand der von der Kirchensynode auf acht Jahre gew\u00E4hlten Kirchenpr\u00E4sident. Ihm geh\u00F6rten weiterhin der Stellvertreter des Kirchenpr\u00E4sidenten sowie die sechs auf jeweils sechs Jahre gew\u00E4hlten Pr\u00F6pste der Propsteien Rhein-Main mit Sitz Frankfurt am Main, Nord-Nassau mit Sitz in Herborn, Oberhessen mit Sitz in Gie\u00DFen, Rheinhessen mit Sitz in Mainz, Starkenburg mit Sitz in Darmstadt (fr\u00FCher S\u00FCd-Starkenburg) und S\u00FCd-Nassau mit Sitz in Wiesbaden an. Das Leitende Geistliche Amt hatte die Aufgabe, die Einhaltung der Kirchenordnung zu gew\u00E4hrleisten, das geistliche Leben in den Gemeinden und Dekanaten mit zu gestalten und die Beschl\u00FCsse der Kirchenleitung in geistlichen Fragen vorzubereiten. Es tagte am Sitz der Kirchenleitung in Darmstadt. Die gesetzliche Grundlage f\u00FCr das Leitende Geistliche Amt war in der Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in den Paragraphen 51 bis 52 geregelt. Von der 10. Synode der EKHN im April 2008 wurde ein \u00C4nderungsvorschlag der Kirchenordnung in erster Lesung diskutiert und im Februar 2010 mit dem Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchenordnung vom 20. Februar 2010 beschlossen. Damit wurde das Leitende Geistliche Amt mit der Kirchenleitung verschmolzen. Der Kirchenleitung geh\u00F6ren neben dem Kirchenpr\u00E4sidenten, seinem Stellvertreter und den sechs Pr\u00F6psten mit beratender Stimme auch die drei Dezernenten der Kirchenverwaltung an. Ein urspr\u00FCnglicher Vorschlag, dass der Kirchenpr\u00E4sident k\u00FCnftig die Amtsbezeichnung Bischof f\u00FChren solle, wurde von der Kirchensynode abgelehnt."@de . . . . "Das Leitende Geistliche Amt war bis zum 1. Mai 2010 ein kollektives Bischofsamt in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). An seiner Spitze stand der von der Kirchensynode auf acht Jahre gew\u00E4hlten Kirchenpr\u00E4sident. Ihm geh\u00F6rten weiterhin der Stellvertreter des Kirchenpr\u00E4sidenten sowie die sechs auf jeweils sechs Jahre gew\u00E4hlten Pr\u00F6pste der Propsteien Rhein-Main mit Sitz Frankfurt am Main, Nord-Nassau mit Sitz in Herborn, Oberhessen mit Sitz in Gie\u00DFen, Rheinhessen mit Sitz in Mainz, Starkenburg mit Sitz in Darmstadt (fr\u00FCher S\u00FCd-Starkenburg) und S\u00FCd-Nassau mit Sitz in Wiesbaden an."@de . . "Leitendes Geistliches Amt"@de . . . "136374431"^^ .