. "154710376"^^ . "Leistungszulage"@de . "Leistungszulage ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und dem Beamtenrecht. Sie sind eine einmalige oder fortgesetzte Sonderzahlung f\u00FCr besondere Arbeitsleistungen f\u00FCr Mitarbeiter einer Organisation (Siehe: Entgeltdifferenzierung). Leistungszulagen haben einen widerspr\u00FCchlichen Charakter. Einerseits ist es unm\u00F6glich die Arbeitsleistung eines Zeitl\u00F6hners objektiv zu beurteilen und subjektive Verzerrungen durch den beurteilenden Vorgesetzten zu vermeiden, andererseits stellen Leistungszulagen eine M\u00F6glichkeit dar, entgeltliche Leistungsanreize zu geben. \u00DCber die Vergabe wird gew\u00F6hnlich nach Vorschlag entschieden."@de . . . "708428"^^ . . . . . . . "Leistungszulage ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und dem Beamtenrecht. Sie sind eine einmalige oder fortgesetzte Sonderzahlung f\u00FCr besondere Arbeitsleistungen f\u00FCr Mitarbeiter einer Organisation (Siehe: Entgeltdifferenzierung)."@de . . .