. "157083370"^^ . "Die Legislaturperiode (vom lateinischen lex, legis f.: Gesetz), Wahlperiode oder Gesetzgebungsperiode ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament). Die maximale Dauer einer Wahlperiode ist meist gesetzlich festgelegt, regelm\u00E4\u00DFig in Gesetzen von Verfassungsrang. Dar\u00FCber hinaus besteht oft die M\u00F6glichkeit einer Verk\u00FCrzung der Wahlperiode durch deren vorzeitige Beendigung. Je nach Verfassung l\u00F6st sich die Volksvertretung entweder selbst auf oder wird aufgel\u00F6st, woraufhin Neuwahlen ausgeschrieben werden."@de . . . . "15195"^^ . . "4188924-1" . "Legislaturperiode"@de . "s"^^ . . . . "Die Legislaturperiode (vom lateinischen lex, legis f.: Gesetz), Wahlperiode oder Gesetzgebungsperiode ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament). Die maximale Dauer einer Wahlperiode ist meist gesetzlich festgelegt, regelm\u00E4\u00DFig in Gesetzen von Verfassungsrang. Dar\u00FCber hinaus besteht oft die M\u00F6glichkeit einer Verk\u00FCrzung der Wahlperiode durch deren vorzeitige Beendigung. Je nach Verfassung l\u00F6st sich die Volksvertretung entweder selbst auf oder wird aufgel\u00F6st, woraufhin Neuwahlen ausgeschrieben werden. In vielen demokratischen Staaten betr\u00E4gt die Dauer einer Wahlperiode vier oder f\u00FCnf Jahre. Eine bedeutende Ausnahme stellen unter anderem die USA dar, deren Repr\u00E4sentantenhaus alle zwei Jahre gew\u00E4hlt wird; das Gleiche gilt f\u00FCr die Unterh\u00E4user der meisten US-Bundesstaaten. Der Senat wird hingegen alle zwei Jahre zu je einem Drittel gew\u00E4hlt, wobei die Amtszeit eines Senators sechs Jahre betr\u00E4gt. In den Staatssenaten der Bundesstaaten erfolgt meist eine Wahl alle zwei Jahre, wobei jeweils eine H\u00E4lfte der Kammer neu gew\u00E4hlt wird und die Amtszeiten somit vier Jahre betragen. F\u00FCr den Fall, dass einzelne Abgeordnete w\u00E4hrend der Wahlperiode aus der Volksvertretung ausscheiden (etwa durch Tod), haben sich unterschiedliche Regelungen herausgebildet: \n* In L\u00E4ndern mit Verh\u00E4ltniswahlrecht r\u00FCckt meist der n\u00E4chstgereihte Kandidat auf der Parteiliste ins Parlament vor \n* In L\u00E4ndern mit Mehrheitswahlrecht werden meist im Wahlkreis des ausgeschiedenen Abgeordneten Nachwahlen veranstaltet, der Sieger dieser Wahlen zieht ins Parlament ein"@de . . .