. . . "910667"^^ . "In Preu\u00DFen war nach dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 die gesamte nicht in die stehende Armee oder in die Landwehr eingereihte wehrbare m\u00E4nnliche Bev\u00F6lkerung vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr verpflichtet, dem Aufgebot des Landsturms Folge zu leisten. Er bildete gewisserma\u00DFen die letzte Landesreserve."@de . . . . "In Preu\u00DFen war nach dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 die gesamte nicht in die stehende Armee oder in die Landwehr eingereihte wehrbare m\u00E4nnliche Bev\u00F6lkerung vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr verpflichtet, dem Aufgebot des Landsturms Folge zu leisten. Er bildete gewisserma\u00DFen die letzte Landesreserve."@de . . . . . . . . . . . "Landsturm"@de . . "157873740"^^ . . .