"148920169"^^ . . "Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche. Die Zusammensetzung, Wahlmodalit\u00E4ten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpr\u00E4sidium oder dem Pr\u00E4ses. Mitglieder der Landessynode k\u00F6nnen sein: \n* die Superintendenten / Pr\u00F6pste der Landeskirche, \n* von den Kirchenkreisen gew\u00E4hlte Abgeordnete, \n* berufene Mitglieder. Die Evangelische Landeskirche in W\u00FCrttemberg hat als einzige Kirche in Deutschland das System der Urwahl f\u00FCr die Mitglieder der Landessynode. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder nach Vollendung des 14. Lebensjahrs, die ihren Wohnsitz im Bereich der W\u00FCrttembergischen Landeskirche haben. Diese Landessynode hat 96 Mitglieder, von denen 30 Pfarrer und 60 Laien direkt vom Kirchenvolk alle sechs Jahre gew\u00E4hlt werden. Bis zu sechs Personen werden von der Synode berufen. Die letzte Wahl fand am 1. Dezember 2013 statt."@de . . . "53180"^^ . "Landessynode"@de . . "Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche. Die Zusammensetzung, Wahlmodalit\u00E4ten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpr\u00E4sidium oder dem Pr\u00E4ses. Mitglieder der Landessynode k\u00F6nnen sein: \n* die Superintendenten / Pr\u00F6pste der Landeskirche, \n* von den Kirchenkreisen gew\u00E4hlte Abgeordnete, \n* berufene Mitglieder."@de . . .