"158518488"^^ . . . "Unter der Landesregierung versteht man die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern, Sachsen und Th\u00FCringen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-W\u00FCrttemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen hei\u00DFt die Landesregierung Senat. Die Rechtsverh\u00E4ltnisse der Regierungsangeh\u00F6rigen sind in den Ministergesetzen der einzelnen Bundesl\u00E4nder geregelt."@de . "Unter der Landesregierung versteht man die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern, Sachsen und Th\u00FCringen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-W\u00FCrttemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen hei\u00DFt die Landesregierung Senat. Die Rechtsverh\u00E4ltnisse der Regierungsangeh\u00F6rigen sind in den Ministergesetzen der einzelnen Bundesl\u00E4nder geregelt. Die Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern (Landesministern, Staatsministern, Senatoren).Die Anzahl der Minister ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern und Baden-W\u00FCrttemberg gibt es auch Staatssekret\u00E4re, die der Staatsregierung angeh\u00F6ren k\u00F6nnen. Beschl\u00FCsse einer Landesregierung haben zun\u00E4chst meist nur eine politische Bedeutung und erfordern oft weitere entsprechende Schritte. So muss z. B. ein Gesetzentwurf der Regierung im Landesparlament beraten werden. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen im Gesetz k\u00F6nnen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften von der Landesregierung oder einem einzelnen Minister erlassen werden. Im Interesse der Zusammenarbeit der Minister geht solchen Erlassen aber h\u00E4ufig ein Beschluss der Landesregierung voraus, auch wenn dies formaljuristisch nicht erforderlich ist. Die Regierungschefs hei\u00DFen in den Fl\u00E4chenl\u00E4ndern Ministerpr\u00E4sident, in Berlin Regierender B\u00FCrgermeister und in Bremen und Hamburg Pr\u00E4sident des Senats. In den Stadtstaaten hei\u00DFen die Minister Senatoren. Der Staats- bzw. Regierungsform nach sind alle deutschen L\u00E4nder parlamentarische Republiken. Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen dieser Regierungsform werden durch bundesstaatliches Verfassungsrecht, das sog. Homogenit\u00E4tsgebot des Grundgesetzes (Art. 28 GG), vorgeschrieben, wobei dieses Gebot grunds\u00E4tzlich auch eine pr\u00E4sidentielle Regierungsform auf L\u00E4nderebene zulie\u00DFe."@de . "s"^^ . "4166568-5" . . . . . . "27139"^^ . . "Landesregierung (Deutschland)"@de . .