. . "Als Landesregierung bezeichnet man die obersten kollegialen Regierungs- und Verwaltungsorgane der Gliedstaaten eines Bundesstaats oder in autonomen Gebietsk\u00F6rperschaften eines dezentralisierten Einheitsstaats. \n* Deutschland, siehe Landesregierung (Deutschland) \n* \u00D6sterreich, siehe Landesregierung (\u00D6sterreich) \n* S\u00FCdtirol, siehe S\u00FCdtiroler Landesregierung Da die Gliedstaaten in der Schweiz nicht als L\u00E4nder, sondern als Kantone bezeichnet werden, ist die analoge Schweizer Bezeichnung Kantonsregierung. Der Begriff Landesregierung hingegen ist in der Schweiz eine gel\u00E4ufige Umschreibung des Bundesrates."@de . "119334787"^^ . "Landesregierung"@de . . . . . . "Als Landesregierung bezeichnet man die obersten kollegialen Regierungs- und Verwaltungsorgane der Gliedstaaten eines Bundesstaats oder in autonomen Gebietsk\u00F6rperschaften eines dezentralisierten Einheitsstaats. \n* Deutschland, siehe Landesregierung (Deutschland) \n* \u00D6sterreich, siehe Landesregierung (\u00D6sterreich) \n* S\u00FCdtirol, siehe S\u00FCdtiroler Landesregierung"@de . "284070"^^ . . .