. . . "117125155"^^ . "4889671"^^ . . "Der Lagmann (Plural: \u201ELagmenn\u201C) war in Norwegen in fr\u00FCher Zeit ein rechtskundiger und angesehener Mann, der auf dem Thing das Recht und die Rechtsgewohnheiten vortrug und auslegte. Sein Gesetzesvortrag wurde eingeleitet mit den Worten: \u201EDet er vore Loves Ophav, at vi skulle b\u00F8ie os mod \u00F8st og bede til den hellige Krist\u201C (Das ist unseres Gesetzes Anfang, dass wir uns nach Osten verbeugen und zum Heiligen Christus beten). Darauf folgte der Vortrag, der in Westnorwegen \u201ELovmaal\u201C, im Ostland \u201ELovtale\u201C und in Tr\u00F8ndelag \u201ELovens fremsigelse\u201C hie\u00DF. Das Alter des Lagmanns-Amtes ist umstritten. Konrad von Maurer meinte, dass es schon vor der Auswanderung nach Island in Norwegen bestanden habe. Auch Knut Robberstad meint, dass es \u00E4lter sei, als die Lagtings-Verfassung. Aber es gibt keine sichere schriftliche Quelle \u00FCber das Lagmanns-Amt in der alten Zeit. Die erste Nachricht ist der Bericht \u00FCber einen Prozess aus dem Beginn des 12. Jahrhunderts. Bestimmungen des Gulathingslov deuten auf ein h\u00F6heres Alter hin. Es wird dort von einem Mann namens Atli berichtet, dass er die Leidangsbestimmungen vor dem Gulathing vorgetragen habe. Im Borgathingslov wird ein Berse oder Lov-Berse genannt. Er soll die Gesetzesbestimmungen \u00FCber die Verm\u00F6gensverh\u00E4ltnisse in einer Ehe vorgetragen haben. Beide lebten im 11. Jahrhundert. Allgemein geht man davon aus, dass die Lagmenn bereits unter Erich Blutaxt existierten. Sie werden in der Egils saga erw\u00E4hnt. Dort wird ein Rechtsstreit zwischen Egil und Berg-Anund auf dem Gulathing geschildert, in dem Egil \u201ELehensm\u00E4nner, Lagmenn und die ganze Gemeinde\u201C als Zeugen aufruft. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass das Amt bereits in den 40er Jahren des 10. Jahrhunderts als solches bestanden habe. Die Stelle in der Quelle steht ganz allein, und erst im 12. Jahrhundert tritt der Lagmann in den Quellen wieder auf. Sicher ist die Erw\u00E4hnung im Eidsivathingslov. Aber das Wort kommt im Gulathingslov nicht vor. Daraus wird geschlossen, dass der Lagmann zun\u00E4chst im Ostland gebildet wurde. Die Nachbarschaft zu Schweden macht dies ebenfalls wahrscheinlich. Die fr\u00FCheste Nachricht \u00FCber einen k\u00F6niglichen Lagmann findet sich in einem Bericht \u00FCber eine Reichsversammlung in Bergen 1223. Hier traten neun Lagmenn auf. Der vornehmste unter ihnen war Gunnar Grjonbak aus Tr\u00F8ndelag. Er behauptete von sich, er sei der \u00E4lteste Lagmann der Runde, der das Amt \u00FCbernommen habe, als K\u00F6nig Sverre und Bischof \u00D8ystein Erlendsson lebten. Ob er der erste k\u00F6nigliche Lagmann \u00FCberhaupt war, l\u00E4sst sich daraus aber nicht entnehmen. K\u00F6nig Sverre begann damit, im Kampf gegen den kirchlichen Einfluss auf die Rechtspflege k\u00F6nigliche Lagmenn zu ernennen.Erst K\u00F6nig Magnus lagab\u00E6tir f\u00FChrte in seinem Landslov 1274 den Lagmann als Richter ein. Diese Stellung hatte er bis 11. August 1797. Damit verdr\u00E4ngte sein Spruch im Lande in gro\u00DFem Umfang die Entscheidungsgewalt der Orts-Tinge. Weil er an den Versammlungen in den Handelsst\u00E4dten teilnahm, in denen Recht gesprochen wurde, wurden die Rechtsmittel an dem von ihm geleiteten Lagting vorbei sofort an den Rat des K\u00F6nigs gerichtet. Nur in kleinen Orten, wo kein Lagmann wohnte, wurde das Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Ortsversammlung an das vom Lagmann geleitete Lagting gerichtet. Mit Verordnung vom 6. August 1607 wurde verboten, dass der Lagmann in den gro\u00DFen St\u00E4dten mit dem B\u00FCrgermeister und dem Stadtrat zu Gericht sa\u00DF. Mit diesem Verbot entstand ein geordneter Instanzenzug vom st\u00E4dtischen Stadtratsgericht zum Lagmann. Auf dem Lande war dieser Instanzenzug schon lange \u00FCblich, da sich der Lagmann aus der Verk\u00FCndung von Entscheidungen in der 1. Instanz zur\u00FCckgezogen und sich auf das Lagting beschr\u00E4nkt hatte. Mit der Aufl\u00F6sung des norwegischen Reichsrates im Jahre 1536 waren der Adel und die Lagmenn die wichtigste Repr\u00E4sentation f\u00FCr die Wahrung der Interessen Norwegens gegen\u00FCber dem d\u00E4nischen Reichsrat. Aber durch Gesetz vom 1. Juli 1887, das am 1. Januar 1890 in Kraft trat, wurde das Amt des Lagmanns im Zusammenhang mit der Einf\u00FChrung der Jury im Strafprozess wieder eingef\u00FChrt. Heute ist der Lagmann in Norwegen Mitglied eines Berufungsgerichts."@de . "Lagmann (Norwegen)"@de . . . . "Der Lagmann (Plural: \u201ELagmenn\u201C) war in Norwegen in fr\u00FCher Zeit ein rechtskundiger und angesehener Mann, der auf dem Thing das Recht und die Rechtsgewohnheiten vortrug und auslegte. Sein Gesetzesvortrag wurde eingeleitet mit den Worten: \u201EDet er vore Loves Ophav, at vi skulle b\u00F8ie os mod \u00F8st og bede til den hellige Krist\u201C (Das ist unseres Gesetzes Anfang, dass wir uns nach Osten verbeugen und zum Heiligen Christus beten). Darauf folgte der Vortrag, der in Westnorwegen \u201ELovmaal\u201C, im Ostland \u201ELovtale\u201C und in Tr\u00F8ndelag \u201ELovens fremsigelse\u201C hie\u00DF."@de .