"323736"^^ . . . . . . "157168937"^^ . "Als K\u00FCstenmeer wird nach Seerechts\u00FCbereinkommen (SR\u00DC) ein an die Landfl\u00E4che eines K\u00FCstenstaates angrenzender Meeresstreifen bezeichnet, in dem der K\u00FCstenstaat volle Souver\u00E4nit\u00E4t aus\u00FCbt (Hoheitsgew\u00E4sser, Territorialgew\u00E4sser). Es gilt auch Seev\u00F6lkerrecht.Die seew\u00E4rtige Grenze des K\u00FCstenmeeres entspricht auch der Seezollgrenze."@de . "Als K\u00FCstenmeer wird nach Seerechts\u00FCbereinkommen (SR\u00DC) ein an die Landfl\u00E4che eines K\u00FCstenstaates angrenzender Meeresstreifen bezeichnet, in dem der K\u00FCstenstaat volle Souver\u00E4nit\u00E4t aus\u00FCbt (Hoheitsgew\u00E4sser, Territorialgew\u00E4sser). Es gilt auch Seev\u00F6lkerrecht.Die seew\u00E4rtige Grenze des K\u00FCstenmeeres entspricht auch der Seezollgrenze."@de . . . . "K\u00FCstenmeer"@de . . . . . . . . . . . . . "4073860-7" . . . . "s"^^ . . .