"Kurzwaffen bilden eine Kategorie von Schusswaffen nach den Begriffsbestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Es handelt sich definitionsgem\u00E4\u00DF um alle Schusswaffen, die keine Langwaffen sind, das hei\u00DFt die als Waffe oder in bestimmten Teilen gewisse H\u00F6chstl\u00E4ngen nicht \u00FCberschreiten. Die genaue Definition lautet: \u201ELangwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt l\u00E4nger als 30 cm sind und deren k\u00FCrzeste bestimmungsgem\u00E4\u00DF verwendbare Gesamtl\u00E4nge 60 cm \u00FCberschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.\u201C"@de . . "Kurzwaffen bilden eine Kategorie von Schusswaffen nach den Begriffsbestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Es handelt sich definitionsgem\u00E4\u00DF um alle Schusswaffen, die keine Langwaffen sind, das hei\u00DFt die als Waffe oder in bestimmten Teilen gewisse H\u00F6chstl\u00E4ngen nicht \u00FCberschreiten. Die genaue Definition lautet: \u201ELangwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt l\u00E4nger als 30 cm sind und deren k\u00FCrzeste bestimmungsgem\u00E4\u00DF verwendbare Gesamtl\u00E4nge 60 cm \u00FCberschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.\u201C \u2013 WaffG Anlage 1 (zu \u00A7 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen [Hervorhebung nicht im Gesetzestext]"@de . . . . . . . . . "Kurzwaffe"@de . . "413950"^^ . . . "155581047"^^ . .