. . . "2921691"^^ . "121182354"^^ . . . . . . . "Der Kreisobrist war ein Amt in den Reichskreisen des Heiligen R\u00F6mischen Reichs deutscher Nation in der Fr\u00FChen Neuzeit. Nach der Kreisordnung von 1522 sollte jeder Kreis einen Hauptmann ernennen und dem Kaiser anzeigen. Dieser sollte jedoch nicht in erster Linie milit\u00E4rischer Vorgesetzter der Kreistruppen sein, sondern alle in dieser Kreisordnung genannten Aufgabe der Kreise vollziehen . Im Augsburger Reformwerk vom 25. September 1555 wurden seine Aufgaben nun mit dem Titel Kreisobrist erneut festgelegt ."@de . "Der Kreisobrist war ein Amt in den Reichskreisen des Heiligen R\u00F6mischen Reichs deutscher Nation in der Fr\u00FChen Neuzeit. Nach der Kreisordnung von 1522 sollte jeder Kreis einen Hauptmann ernennen und dem Kaiser anzeigen. Dieser sollte jedoch nicht in erster Linie milit\u00E4rischer Vorgesetzter der Kreistruppen sein, sondern alle in dieser Kreisordnung genannten Aufgabe der Kreise vollziehen . Im Augsburger Reformwerk vom 25. September 1555 wurden seine Aufgaben nun mit dem Titel Kreisobrist erneut festgelegt ."@de . "Kreisobrist"@de . . .