. . "158326848"^^ . . . . . . . "590424"^^ . . . . . "Der Konventionstaler, Conventionstaler war die Talerm\u00FCnze vieler M\u00FCnzst\u00E4nde des Heiligen R\u00F6mischen Reichs Deutscher Nation nach dem 20-Gulden-Fu\u00DF der M\u00FCnzkonvention von 1753. Er wurde zu 10 St\u00FCck aus der 833\u2153\u20441000 feinen Mark (= K\u00F6lner Mark zu \u2248233 g Silber) ausgebracht. Aus diesem Grund steht auf vielen Konventionstalern die Formel der Art \"X EINE FEINE MARK\". Sein Feingewicht betr\u00E4gt somit 23,385 Gramm Silber nach dem K\u00F6lner Mark-Gewichtnormal. Er entsprach damit urspr\u00FCnglich genau zwei Gulden, womit Konventionstaler und Doppelgulden ein und dieselbe M\u00FCnze sein konnten. Folglich wurde der halbe Konventionstaler als Gulden bezeichnet. Diese Parit\u00E4t bestand allerdings nicht zum geringerwertigen s\u00FCddeutschen Kleingeld, hier lag sie bei zwei Gulden und 12 Kreuzern. Der Guldenfu\u00DF wurde daher 1760 angepasst. Der Konventionstaler wurde als Nachfolger des Reichstalers am 7. November 1750 in den \u00F6sterreichischen L\u00E4ndern eingef\u00FChrt. Durch den Konventionsfu\u00DF vom 20. September 1753 wurde er auch im bayerischen Reichskreis eingef\u00FChrt. Nach und nach breitete er sich in S\u00FCddeutschland und Sachsen aus. Dort wurden 1838 auch die letzten deutschen Konventionstaler gepr\u00E4gt. In \u00D6sterreich dauerte ihre Pr\u00E4gung noch bis 1856 an (Wiener M\u00FCnzvertrag 1857). Der Konventionstaler war 32 Groschen wert, im Gegensatz zum Reichstaler, der zu 24 Groschen gerechnet wurde. Er war somit ein 4\u20443-(Z\u00E4hl-)Reichstaler. Umgerechnet in den theoretischen (Z\u00E4hl-)Reichstaler des alten deutschen Reiches, der 24 Groschen galt, entsprach der Konventionstaler einem 13\u2153-Talerfu\u00DF in Bezug auf die k\u00F6lnische Mark. Der preu\u00DFische, real ab 1750 nach dem Graumannschen M\u00FCnzfu\u00DF ausgepr\u00E4gte \u201Eneue\u201C Reichstaler entsprach einem von Johann Philipp Graumann entwickelten 14-Talerfu\u00DF. Dieser war also leichter und somit weniger wert. Der neue Reichstaler verdr\u00E4ngte den Konventionstaler mit dem Dresdner M\u00FCnzvertrag von 1838, dem zufolge in den L\u00E4ndern des deutschen Zollvereins 2 Taler im 14-Talerfu\u00DF gleich 3\u00BD Gulden im 24\u00BD-Guldenfu\u00DF galten. Beispiel f\u00FCr die Unterteilung des Konventionstalers in Sachsen um 1770 \n* 004\u20443 Taler (Konventionstaler) 10 eine feine Mark Silber-Kurantm\u00FCnze \n* 00\u2154 Taler (Konventionsgulden) 20 eine feine Mark Silber-Kurantm\u00FCnze \n* 00\u2153 Taler (8 Groschen) 40 eine feine Mark Silber-Kurantm\u00FCnze \n* 00\u2159 Taler (4 Groschen) 80 eine feine Mark Silber-Kurantm\u00FCnze \n* 01\u204412 Taler (2 Groschen) 160 eine feine Mark Silber-Kurantm\u00FCnze \n* 01\u204424 Taler (1 Groschen) 320 eine feine Mark Silber-Kurantm\u00FCnze \n* 01\u204448 Taler (6 Pfennig) Billon-Scheidem\u00FCnze \n* 1\u2044240 Taler (1 Pfennig) Kupfer-Scheidem\u00FCnze \n* 1\u2044480 Taler (1 Heller) Kupfer-Scheidem\u00FCnze Siehe auch: Der mei\u00DFnische Gulden w\u00E4hrend der Geltungsdauer des Konventionsfu\u00DFes"@de . . "Konventionstaler"@de . . "Der Konventionstaler, Conventionstaler war die Talerm\u00FCnze vieler M\u00FCnzst\u00E4nde des Heiligen R\u00F6mischen Reichs Deutscher Nation nach dem 20-Gulden-Fu\u00DF der M\u00FCnzkonvention von 1753. Er wurde zu 10 St\u00FCck aus der 833\u2153\u20441000 feinen Mark (= K\u00F6lner Mark zu \u2248233 g Silber) ausgebracht. Aus diesem Grund steht auf vielen Konventionstalern die Formel der Art \"X EINE FEINE MARK\". Sein Feingewicht betr\u00E4gt somit 23,385 Gramm Silber nach dem K\u00F6lner Mark-Gewichtnormal. Er entsprach damit urspr\u00FCnglich genau zwei Gulden, womit Konventionstaler und Doppelgulden ein und dieselbe M\u00FCnze sein konnten. Folglich wurde der halbe Konventionstaler als Gulden bezeichnet. Diese Parit\u00E4t bestand allerdings nicht zum geringerwertigen s\u00FCddeutschen Kleingeld, hier lag sie bei zwei Gulden und 12 Kreuzern. Der Guldenfu\u00DF wurde daher "@de . .