"In \u00D6sterreich zahlen Mitglieder der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche einen Kirchenbeitrag. Mitglieder der IKG bezahlten bis 1998 eine Kultussteuer. Gesetzliche Grundlage sind das Kirchenbeitragsgesetz von 1939, das die Einziehung im eigenen Verantwortungsbereich \u00FCber Kirchenbeitragsstellen vorsieht, und die Kirchenbeitragsordnungen. Der Kirchenbeitrag wird vom steuerpflichtigen Einkommen berechnet; Beitr\u00E4ge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind bei der Einkommensteuer seit 2012 bis zu einem H\u00F6chstbetrag von 400 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Bis zum Jahr 2008 war es ein maximaler Betrag von 100 Euro, bis 2011 ein maximaler Betrag von 200 Euro."@de . "In \u00D6sterreich zahlen Mitglieder der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche einen Kirchenbeitrag. Mitglieder der IKG bezahlten bis 1998 eine Kultussteuer. Gesetzliche Grundlage sind das Kirchenbeitragsgesetz von 1939, das die Einziehung im eigenen Verantwortungsbereich \u00FCber Kirchenbeitragsstellen vorsieht, und die Kirchenbeitragsordnungen."@de . . . . . . "2743433"^^ . . "156749207"^^ . "Kirchenbeitrag"@de . . .