"1136313"^^ . . . . . . . . "Kinder- und Jugendbeirat"@de . . "Kinder- und Jugendbeir\u00E4te (KJB/KiJuB) sind eine Form der Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen. Die Bildung von Kinder- und Jugendbeir\u00E4ten ist in mehreren L\u00E4ndern \u00FCber Landesgesetze bzw. \u00FCber die AG KJHG in der Bundesrepublik geregelt. Beteiligungsformen haben nach Verabschiedung des SGB VIII 1990/91 einen Aufschwung erfahren.Die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeir\u00E4ten ist den Kommunen selbst im eigenen Wirkungskreis \u00FCberlassen.In Schleswig-Holstein, dem Vorreiter, regelt \u00A7 47 f der Gemeindeordnung das Verfahren.Die Kinder und Jugendbeir\u00E4te sind politische Gremien und bestehen aus gew\u00E4hlten Vertretern der Kinder und Jugendlichen der Kommune. Als Rechte werden u. a. Rede- & Antragsrecht zugesprochen, d. h. es wird ei"@de . . . "Kinder- und Jugendbeir\u00E4te (KJB/KiJuB) sind eine Form der Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen. Die Bildung von Kinder- und Jugendbeir\u00E4ten ist in mehreren L\u00E4ndern \u00FCber Landesgesetze bzw. \u00FCber die AG KJHG in der Bundesrepublik geregelt. Beteiligungsformen haben nach Verabschiedung des SGB VIII 1990/91 einen Aufschwung erfahren.Die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeir\u00E4ten ist den Kommunen selbst im eigenen Wirkungskreis \u00FCberlassen.In Schleswig-Holstein, dem Vorreiter, regelt \u00A7 47 f der Gemeindeordnung das Verfahren.Die Kinder und Jugendbeir\u00E4te sind politische Gremien und bestehen aus gew\u00E4hlten Vertretern der Kinder und Jugendlichen der Kommune. Als Rechte werden u. a. Rede- & Antragsrecht zugesprochen, d. h. es wird eine M\u00F6glichkeit gegeben, die Position der Kinder und Jugendlichen zu einer Entscheidung der Verwaltung bzw. der politischen Verantwortlichen zu vertreten.Als \u00FCberparteiliche Gremien sind sie unabh\u00E4ngig und an niemanden gebunden, wobei eine Kooperation mit der Stadtverwaltung durchaus denkbar ist. Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendbeir\u00E4te z\u00E4hlen u. a. die Feststellung der Stimmung der Kinder und Jugendlichen in der Kommune, sowie die Auswertung und daraus m\u00F6glicherweise resultierende Optimierung. Des Weiteren k\u00F6nnen Veranstaltungen f\u00FCr Kinder und Jugendliche durchgef\u00FChrt werden, Spielpl\u00E4tze ver\u00E4ndert werden und/oder Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen durchgef\u00FChrt werden. Dies muss aber in Abstimmung mit den Jugendhilfeaussch\u00FCssen, die Teil der Jugend\u00E4mter sind, geschehen."@de . "142646154"^^ .