. . . "156735358"^^ . . . "Kennzeichenrecht"@de . . "9301649"^^ . . . . "Das Kennzeichenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es umfasst das Rechtsgebiet der im gesch\u00E4ftlichen Verkehr verwendeten Zeichen. Dies sind solche Zeichen, die im Verkehr als Marken, Unternehmensbezeichnung und Werktitel genutzt werden. Schutzvorschriften ergeben sich haupts\u00E4chlich aus dem Markengesetz. Daneben sind aber auch Vorschriften aus dem B\u00FCrgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) wichtig, um Schutzrechte durchzusetzen. Zur sprachlichen Klarstellung: Ist ein Kennzeichen gesch\u00FCtzt, spricht man in der Regel von einem markenrechtlichen Schutz."@de . "Das Kennzeichenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es umfasst das Rechtsgebiet der im gesch\u00E4ftlichen Verkehr verwendeten Zeichen. Dies sind solche Zeichen, die im Verkehr als Marken, Unternehmensbezeichnung und Werktitel genutzt werden. Schutzvorschriften ergeben sich haupts\u00E4chlich aus dem Markengesetz. Daneben sind aber auch Vorschriften aus dem B\u00FCrgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) wichtig, um Schutzrechte durchzusetzen. Zur sprachlichen Klarstellung: Ist ein Kennzeichen gesch\u00FCtzt, spricht man in der Regel von einem markenrechtlichen Schutz. Zu einer markenm\u00E4\u00DFigen Verwendung im Sinne des Kennzeichenrechts geeignet sind alle Zeichen und Zeichenkombinationen bestehend aus W\u00F6rtern, Buchstaben, Zahlen, H\u00F6rzeichen einschlie\u00DFlich deren Form oder sonstiger Aufmachung wie Farbe oder Farbkombinationen, die geeignet sind, Personen, Gegenst\u00E4nde oder Handlungen von anderen zu unterscheiden. Kennzeichen sind demnach Unterscheidungszeichen. Hierin findet sich auch die grundlegende Abgrenzung zum Patent- und Urheberrecht: Das Kennzeichenrecht als Auspr\u00E4gung des Markenrechts sch\u00FCtzt nicht in erster Linie die anerkennenswerte Leistung, also nicht etwa eine Erfindung oder ein Werk. Das Kennzeichenrecht sch\u00FCtzt die Zuordnungsm\u00F6glichkeit eines Kennzeichens. Daraus kann die besonders gro\u00DFe Relevanz des Kennzeichenrechts f\u00FCr den Wirtschaftsverkehr gezogen werden, da hier der Schutz vor unbefugtem Gebrauch f\u00FCr Aspekte wie Werbewirksamkeit, Rufaus\u00FCbung und qualitative Zuordnungsm\u00F6glichkeiten von existenzieller Bedeutung sind."@de . . . .