. . "6970062"^^ . "104452476"^^ . . . "Als Kaufehe wird eine Ehe bezeichnet, in der die Ehefrau eine dem Ehemann untergeordnete Stellung hat, die den Charakter einer Magd hat. Entsprechend gering sind auch ihre Rechte. Die Kaufehe kam in unterschiedlichen Kulturen vor."@de . . "Kaufehe"@de . "Als Kaufehe wird eine Ehe bezeichnet, in der die Ehefrau eine dem Ehemann untergeordnete Stellung hat, die den Charakter einer Magd hat. Entsprechend gering sind auch ihre Rechte. Die Kaufehe kam in unterschiedlichen Kulturen vor. \n* Im r\u00F6mischen Familienrecht hatte das Familienoberhaupt eine besondere Gewalt \u00FCber alle Familienangeh\u00F6rigen, insbesondere \u00FCber die Ehefrau. Im Libralakt zahlt der zuk\u00FCnftige Ehemann in Anwesenheit von f\u00FCnf Zeugen einen symbolischen \u201EKaufpreis\u201C von einem As an den Vater. In fr\u00FChr\u00F6mischer Zeit wurde die Ehe vermutlich tats\u00E4chlich als Kauf vollzogen. \n* Aus Assyrien sind privatrechtliche Keilschrift-Urkunden \u00FCber die Rechtsinstitute der Ehe und des Kaufes sowie \u00FCber das Schuldrecht belegt, darunter auch Kaufehen. Die Wissenschaftler sind sich allerdings nicht einig, ob es sich dabei um einen Brautpreis im Sinne des r\u00F6mischen Rechts gehandelt habe. \n* Bei den alten Pru\u00DFen hatte die Ehefrau eine geringe Stellung inne. Sie wurde wie eine Magd behandelt, die nicht am Tisch des Mannes speiste. Nach dem Tode des Ehemannes fiel die Witwe dem Sohne zu, wie anderes Erbgut. \n* Auf Schweizer Gebiet war die Kaufehe bereits im germanischen Stammesrecht geregelt: Der Mann erwarb die Verf\u00FCgungsgewalt \u00FCber die Frau mittels Kaufpreis."@de .