. "4486906"^^ . . . . . . . . . . . . "Der nationalsozialistische und rassentheoretische Begriff \u201Ej\u00FCdischer Mischling\u201C wurde in der Ersten Verordnung zum Reichsb\u00FCrgergesetz vom 14. November 1935 definiert. \u201EJ\u00FCdische Mischlinge\u201C waren danach Deutsche, die von einem oder zwei \u201Evollj\u00FCdischen\u201C Gro\u00DFeltern abstammten, jedoch keine weitergehende Bindung zum Judentum hatten. Wer hingegen \u2013 bei gleicher Abstammung von zwei j\u00FCdischen Gro\u00DFeltern \u2013 der j\u00FCdischen Religionsgemeinschaft angeh\u00F6rte oder mit einem Juden verheiratet war, wurde den Volljuden gleichgestellt und als \u201EJude\u201C bezeichnet \u2013 sp\u00E4ter wurde daf\u00FCr der Begriff Geltungsjude benutzt. Beim Heiratsverbot von Juden mit \u201EDeutschbl\u00FCtigen\u201C, das nach den N\u00FCrnberger Rassegesetzen ausgeformt und in Verordnungen gefasst wurde, war von Bedeutung, ob ein \u201Ej\u00FCdischer Mischling\u201C zwei j\u00FCdische Gro\u00DFelternteile oder nur einen Gro\u00DFelternteil hatte. In einem Runderlass des Reichsministers des Inneren Wilhelm Frick vom 26. November 1935 wurden daf\u00FCr die Begriffe \u201Ej\u00FCdischer Mischling ersten Grades\u201C beziehungsweise \u201Ej\u00FCdischer Mischling zweiten Grades\u201C gepr\u00E4gt. Zunehmend wurden in Gesetzeskommentaren, Zeitungen und Schulb\u00FCchern daf\u00FCr auch die leichter verst\u00E4ndlichen Begriffe wie \u201EHalbjude\u201C und \u201EVierteljude\u201C verwendet, die im Duden erstmals 1941 zu finden sind. Die \u201Ej\u00FCdischen Mischlinge ersten Grades\u201C waren einem wachsenden Verfolgungsdruck ausgesetzt: Radikale Antisemiten in der NSDAP, in der Partei-Kanzlei und im Reichssicherheitshauptamt dr\u00E4ngten darauf, auch diese Gruppe in die Deportationen und die Vernichtung einzubeziehen."@de . "158468039"^^ . "J\u00FCdischer Mischling"@de . . . . . "Der nationalsozialistische und rassentheoretische Begriff \u201Ej\u00FCdischer Mischling\u201C wurde in der Ersten Verordnung zum Reichsb\u00FCrgergesetz vom 14. November 1935 definiert. \u201EJ\u00FCdische Mischlinge\u201C waren danach Deutsche, die von einem oder zwei \u201Evollj\u00FCdischen\u201C Gro\u00DFeltern abstammten, jedoch keine weitergehende Bindung zum Judentum hatten. Wer hingegen \u2013 bei gleicher Abstammung von zwei j\u00FCdischen Gro\u00DFeltern \u2013 der j\u00FCdischen Religionsgemeinschaft angeh\u00F6rte oder mit einem Juden verheiratet war, wurde den Volljuden gleichgestellt und als \u201EJude\u201C bezeichnet \u2013 sp\u00E4ter wurde daf\u00FCr der Begriff Geltungsjude benutzt."@de . . . .