"3110"^^ . . "Jugendschutz in der Schweiz"@de . . ": b. in Publikationen, die sich haupts\u00E4chlich an Jugendliche wenden;"^^ . "Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getr\u00E4nke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gef\u00E4hrden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verf\u00FCgung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."^^ . "Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der \u00D6ffentlichkeit dienen. Grunds\u00E4tzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der \u00D6ffentlichkeit festgelegt."@de . "Art. 136118 Verabreichen gesundheitsgef\u00E4hrdender Stoffe an Kinder"^^ . ": a. an Orten und Veranstaltungen, die haupts\u00E4chlich von Jugendlichen besucht werden;"^^ . "'''\n2 Wer vors\u00E4tzlich oder fahrl\u00E4ssig"^^ . . . "158143254"^^ . "'''\n1. Handelsverbote"^^ . "680"^^ . "4"^^ . "wird mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft."^^ . ": d. auf Gegenst\u00E4nden, die an Jugendliche unentgeltlich abgegeben werden."^^ . "Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der \u00D6ffentlichkeit dienen. Grunds\u00E4tzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der \u00D6ffentlichkeit festgelegt."@de . "2"^^ . ": c. auf Gegenst\u00E4nden, die haupts\u00E4chlich Jugendliche benutzen;"^^ . ": i. durch Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren; \n\n'''Art. 57 V. Missachtung der Handels- und Werbevorschriften"^^ . . . "3"^^ . "'''Art. 41 IV. Kleinhandel"^^ . . "1"^^ . "Art. 11 Abgabe- und Anpreisungsbeschr\u00E4nkungen f\u00FCr alkoholische Getr\u00E4nke"^^ . ": b. im Kleinhandel die Handelsverbote des Artikels 41 missachtet,"^^ . . . "8932507"^^ . . . ": a. den Vorschriften \u00FCber die Beschr\u00E4nkung der Werbung zuwiderhandelt,"^^ . .